Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Dies ist eine Diskussion zu Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge??? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 13:54
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 24
Keine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Hallöchen!
Ich bräuchte dringend eure Hilfe.
Wenn das Opfer nach dem Raub (Nötigungshandlung: Fausthieb und Fesselung) entfesselt wird, dann auf dem Heimweg eine rote Ampel übersieht und bei dem Unfall stirbt, wie ist das strafrechtlich zu bewerten? Ist es dem Räuber zuzurechnen? Hätte er den Kausalverlauf vorhersehen müssen?
Wäre wirklich sehr dankbar über ein paar Tipps und Anregungen.

Viele verwirrte Grüße
__________________
Time is a train that makes the future the past!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 14:02
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Also ohne weitere strafrechtliche Kenntnisse zu haben, würde ich
Zitat:
Hätte er den Kausalverlauf vorhersehen müssen?
verneinen, da ich nicht davon ausgehe, daß man nach einem Raub absolut steuerungsunfähig ist. Das Opfer hätte sich mE zumindest der Hilfe Dritter beteiligen können, sodaß ich hier Körperverletzung mit Todesfolge (für den Autofahrer) sehe und der Raub ist eben die 2. abzuarbeitende Handlung.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 14:14
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 292
100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Beim Raub mit Todesfolge müsste man beim gefahrspezifischen Zusammenhang etwas zu einer vergleichbaren Konstellation dazu lesen. Nach meiner Auffassung läge hier sowieso kein Raub mit Todesfolge vor, weil der Raub zwar nicht "beendet", aber schon vollendet war. Der BGH bestraft einen Raub mit Todesfolge auch in der Beendigungsphase, aber argumentiert das so, dass es typisch für einen Raub ist, dass jemand auf der Flucht jemanden in tödlicher Art und Weise beschießt zum Beispiel und dass der Räuberische Diebstahl ihm zu eng wäre (verstößt gegen den Wortlaut von § 251 StGB und der BGH verstößt gegen den Willen des Gesetzgebers in § 252 StGB, aber das nur nebenbei). Selbst nach der Auffassung vom BGH dürfte in diesem speziellen Fall eigentlich kein gefahrspezifischer Zusammenhang beim Raub in der Beendigungsphase gegeben sein. Einfach mal bei Juris etwas zu dieser Thematik in der Uni-Bib. suchen, denn meine Hand würde ich dafür nicht ins Feuer legen, dass der BGH mit seiner Auffassung auch wirklich zu einer Verneinung des Raubes mit Todesfolge kommt. Wenn alle Auffassungen (BGH und der Ansatz aus der Literatur) zum gleichen Ergebnis kommen, wird der Streitentscheid entbehrlich.

Bei der Körperverletzung mit Todesfolge musst du diskutieren, ob die obj. Zurechnung bzw. besser gesagt bei § 227 der gefahrspezifische Zusammenhang im Sinne dieser Vorschrift gegeben ist (halt ein typisches AT-Problem ; ) ). Bei der KV m. Todesfolge ist es wahrscheinlicher, dass sie theoretisch u.U. vorliegen könnte, aber diesen Streit musst du schon selbst ausfechten ; ) * mich mit meiner Ansicht hier mal zurückhalt*
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 16:30
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 24
Keine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Danke für die fixen Antworten.
Bin mittlerweile echt geneigt, einen Raub mit Todesfolge anzunehmen, da der Schock unmittelbar aus der Nötigungshandlung erfolgt.
Ich frage mich nur gerade, ob ich, wenn ich § 251 bejahe, auch noch den § 227 und § 222 prüfen muss!?
Und etwas brennt mir echt auf den Nägeln: Wenn ich einen schweren Raub bejaht habe, kann man dann noch den § 239 prüfen, oder ist der dann über?
Wäre echt froh, wenn ihr mir noch einmal helfen könntet
__________________
Time is a train that makes the future the past!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 17:20
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 292
100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Bitte beachte, dass normale Fahrlässigkeit nicht reicht für einen Raub mit Todesfolge. Es muss leichtfertig sein. Es muss grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Farhlässigkeit müsste für jeden evident sein. An die subjektive Sorgfaltswidrigkeit sind höhere Anforderungen gerichtet. Also spätestens dort müsstest du eigentlich herausfliegen, außer du begründest es sehr, sehr gut.

Bei § 239 müsste man schon feststellen, ob das Opfer sich nicht potentiell fortbewegen konnte. Es kommt auf die konkreten Fesselungen an. (Hmm, ob wohl ein rumhüpfen noch möglich ist . Spaß bei Seite: Es kommt darauf an, ob das Opfer potentiell noch fortlaufen könnte, egal wie schwer es letztendlich verletzt ist.)

Da es nach der neuen Formulierung von § 251 StGB so ist, dass der Anwendungsbereich weiter ist, kann es auch möglich sein, dass jemand von der Drohung so erschreckt worden ist, dass er vor Schreck umfällt und gegen die Tischkante fällt und stirbt. Es gibt auch Fälle, wo jemand durch reine (grob) fahrlässige Tötung nach § 222 getötet wird beim § 251 StGB und kein Körperverletzungsvorsatz im Sinne von einer KV m. Todesfolge vorliegt. Wenn das so ist, dass das alles auch unter § 251 StGB fällt, dann halte ich es bei den Konkurrenzen durchaus für vertretbar eine Tateinheit zwischen § 251 StGB und § 227 StGB anzunehmen (Idealkonkurrenz). Da die Strukturen eines gefahrspezifischen Zusammenhangs bei beiden Delikten sich ein bißchen unterscheidet, würde ich die Körperverletzung mit Todesfolge in mittelprächtiger Länge prüfen, aber man wird wahrscheinlich, wenn ein "gewalttätiger" Raub m. Todesfolge vorliegt und aus dem Körperverletzungserfolg heraus der Tod eintrat zu keinem anderen Ergebnis kommen.

Fahrlässige Tötung ist subsidiär. Die Prüfung dieses Delikts kann extrem kurz gehalten werden. Hier kann man sehr platzsparend vorgehen.

Aussetzung mit Todesfolge liegt übrigens nicht vor btw
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 18:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 24
Keine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Hi Charly
Bin jetzt soweit klar, dass eben wegen der geforderten Leichtfertigkeit kein Raub mit Todesfolge vorliegt. Puh!!!
Bin auch soweit durch mit allem, aber ich bin mir immer noch nicht sicher, ob ich den § 239 noch prüfen muss, weil der ja hinter § 249 zurücktritt. Ich habe ihn geprüft und auch bejaht, aber ich weiß nicht, ob das formal richtig ist!?

__________________
Time is a train that makes the future the past!
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 18:30
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 292
100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Ich habe den Sachverhalt deiner Arbeit schon mal von anderer Seite her gelesen, aber wie ist das Opfer nochmal *genau* gefesselt worden? Nur die Hände bzw. Arme oder der "ganze" Körper bei deinem Fall?

Wenn "nur" die allgemeine Handlungsfreiheit und nicht die potentielle Fortbewegungsfreiheit eingeschränkt wird, ist Nötigung einschlägig.

Edit: Peinlicher Verschreiber, der dort temporär stand, aber das kommt wahrscheinlich vom vielen Kaffee trinken in letzter Zeit *g* ; )
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 18:38
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 24
Keine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Das Opfer war an Händen und Füssen gefesselt.
Also ist § 239 einschlägig, gell???
__________________
Time is a train that makes the future the past!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 18:57
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2006
Beiträge: 292
100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)100% positive Bewertungen (292 Beiträge, 18 Bewertungen)  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Sagen wir mal so: Wenn das Festbinden am Stuhl durch § 239 erfasst wird, müsste deine Konstellation eigentlich auch unter § 239 fallen bei diesen Fesselungen.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 04.03.2007, 19:08
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2006
Beiträge: 24
Keine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SuperSanni hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Raub mit Todesfolge??? oder Körperverletzung mit Todesfolge???

Ich weiß, ich weiß das nervt, aber ich hab da doch noch ne klitzekleine Frage...
So langsam sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.
Also: § 227 vor § 222, oder? Nachtrag: Hab grad nochmal meinen alten Kumpel Rengier zu Rate gezogen. Der sagt ganz klar: § 227 vor § 222, sonst erörtert man die Zurechnungsfragen (§ 227) bei § 222!!!
Die Gefahr, die der Täter geschaffen hat, ist nicht ursächlich für den Todeserfolg. Auch wenn bei § 227 "nur" Fahrlässigkeit gefordert wird, oder?
Schon vom gesunden Menschenverstand (soweit noch vorhanden!!!) her würde ich §§ 227, 222 verneinen. Oder siehst du das anders???
Irgendwelche Anmerkungen, auf die ich noch besonders aufpassen muss?
Ganz großen Dank für die souveräne Hilfe
__________________
Time is a train that makes the future the past!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Raub mit Todesfolge Strafrecht / Strafprozeßrecht 25.03.2010 16:47
Prüfungsaufbau Raub mit Todesfolge, KV mit Todesfolge Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.03.2010 03:23
Mord oder/und Raub mit Todesfolge? Strafrecht / Strafprozeßrecht 18.01.2010 20:11
Versuchter Betrug?Betrug? oder doch Raub mit Todesfolge? Strafrecht - Hausarbeiten 13.09.2006 19:26





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN