Dies ist eine Diskussion zu Prop. HA STRAFRECHT an der FU BERLIN - HILFE!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Prop. HA STRAFRECHT an der FU BERLIN - HILFE!!! Hallo an alle. Ich schreibe im Moment die propädeutsche HA an der FU Berlin im Strafrecht. Da ich die letzte nicht bestanden habe, MUSS ich diese jetzt bestehen - daher krieg ich langsam Panik!!! Ich wäre mir echt dankbar, wenn mir jmd helfen kann! Ich schreib euch mal den Fall, vllt könnt ihr mir sagen, was euch dazu so einfällt an Delikten und Probleme... Oder vllt hat jemand ja auch richtig viel Ahnung und kann sich mal einen Nachmittag oder zwei mit mir treffen?!? Ich wäre euch echt super dankbar!!! Hier der Fall: A und B beschlossen, ein Lebensmittelgeschäft zu überfallen, das Bargeld aus der Kasse zu entwenden und dabei die Inhaberin mit einem mittelgroßen Taschenmesser (ledigleich) zu bedrohen. Als die Inhaberin sie mit den Worten "Hier kriegt ihr nichts" zurückwies, entschlossen A und B sich, den Laden zu verlassen. Auf dem Weg nach draußen steckte A heimlich plötzlich und jenseits der ursprünglichen Tatplanung zwei Zigarettenschachteln in seine Manteltasche. Vor der Tür warf A dann B eine Packung zu, die dieser einsteckte. Über die Herkunft der Packung war sich B sofort im klarem. Gemeinsam liefen A und B davon. In der Haupverhandlung wiesen die Verteidiger daauf hin, dass der Wert der Zigaretten nur insgesamt 10 Euro betragen hatte. Strafbarkeit von A und B??? Abwandlung: Da A und B schon mehrfach die J "zum Spaß" mit einem Messer bedroht hatten, aber jeweils maskiert und nicht zu identifizieren waren, entschließt sich die J ihre bereitliegende Pistole zu ergreifen und "dem Spuk" ein Ende zu machen. Sie ruft "Halt, stehen bleiben", und schießt, als beide fortlaufen, dem A in die Beine. A stürzt und B bleibt zitternd stehen. J ruft die Polizei, die beide - wie erhofft - festnimmt. Strafbarkeit der J??? Danke schonmal an alle! Liebe Grüße, Nici |
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| AW: Prop. HA STRAFRECHT an der FU BERLIN - HILFE!!! Hab letztes Semester in der HA von Monti auch nur 8 Punkte geschafft, also würde ich nicht sagen, dass ich wirklich Ahnung habe ... hätte an deiner Stelle auch eher auf BGB gewechselt, da kann man immerhin mit großzügiger Bewertung rechnen. ![]() Naja, ein paar erste Gedanken zum SV: § 249 I, 250 I Nr. 1 a, 25 II, 22 StGB Probleme: Taschenmesser als gefährliches Werkzeug (Qualifizierungsmerkmal der Gefährlichkeit erfüllt, wenn Messer eigentlich nur zur Bearbeitung von Gegenständen konstruiert ist?), verwenden schon erfüllt, wenn nur als Drohmittel, trotz fehlender Wille zum Einsatz des Messers? Lösung: gefährliches Werkzeug (+) siehe diverse aktuelle Entscheidungen; auch Einsatzwille ist nicht erforderlich Ach ja, dann natürlich noch Rücktritt prüfen. § 244 Abs. 1 Nr. 1 bezüglich der Zigaretten? Sukzessive Mittäterschaft nach Beendigung (bzw. liegt Beendigung und nicht schon Vollendung vor?) durch B? Würde ich spontan bejahen. § 240, 25 II, 22 Was die Abwandlung angeht, liegt der Schwerpunkt wohl auf der Rechtswidrigkeit. Erinnert mich an den Fall mit dem Mann im Rollstuhl, der auf Apfeldiebe schießt.
__________________ Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
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| AW: Prop. HA STRAFRECHT an der FU BERLIN - HILFE!!! Ach ja - und nicht auf ähnlich gelagerte Fälle blind reinfallen. Wenn A und B wirklich selbst das Geld entwenden wollen, kommt eine räuberische Erpressung nicht in Frage.
__________________ Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
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| AW: Prop. HA STRAFRECHT an der FU BERLIN - HILFE!!! Hallo Nici! Dem ersten Teil der Aufgabenstellung liegt eine Entscheidung des BGH vom 09.07.2009 zugrunde: BGH 3 StR 257/09 Die Entscheidung im Volltext findest du unter: www.bundesgerichtshof.de Beim zweiten Teil wird wohl die Frage der Angemessenheit der Notwehrhandlung und die Frage, ob eventuell ein Notwehrexzess vorliegt, entscheidend sein... Beste Grüße
__________________ "Arm ist der Schüler, der seinen Meister nicht übertrifft" |
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