Dies ist eine Diskussion zu Ohrfeige? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Gilt eine Ohrfeige mit der flachen Hand als Körperverletzung? |
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| AW: Ohrfeige? Eine Ohrfeige kann eine Körperverletzung darstellen, wenn dadurch das körperliche Wohlbefinden des Opfers nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird (entstehen durch die Ohrfeige blaue Flecken / Hämatome, ist eine Körperverletzung unproblematisch gegeben). Es ist also zumindest eine gewisse Erheblichkeit zu fordern, die über eine Bagatelle hinausgeht. |
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| AW: Ohrfeige? Wenn besagte Ohrfeige dazu führt dass das Opfer unglücklich stolpert und einen Abhang hinunterfällt, ist das dann eine Beeinträchtigung in diesem Sinne, sodass Körperverletzung mit Todesfolge greifen könnte?oder kommt eher fahrlässige Tötung in Betracht?Wenn man eine normale Ohrfeige nämlich nicht als Körperverletzung betrachtet dann könnte man auch ersteres nicht prüfen oder? |
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| AW: Ohrfeige? Oh, wenn die Ohrfeige so fest war, dass einer durch sie ins Stolpern gerät, dann war sie erheblich genug, um als KV qualifiziert zu werden. Und damit viel Spass bei der Prüfung des tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhangs bei der KV mit Todesfolge
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Ohrfeige? Wenn ich mich recht erinnere, musst du erstmal entscheiden ob der Tatbestand "Körperverletzung mit Todesfolge" fordert, dass der Körperverletzungserfolg zum Tod später führt oder die Körperverletzungshandlung ausreicht. Der Streit steht aber in jedem Kommentar. Welcher Meinung du folgst, musst du schon selbst entscheiden. |
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| AW: Ohrfeige? Selbstverständlich ist eine Ohrfeige eine Körperverletzung. Sie kann aber uU durch eine (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigt sein. |
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