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Notwehr+Irrtum?!

Dies ist eine Diskussion zu Notwehr+Irrtum?! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 24.03.2006, 11:07
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Notwehr+Irrtum?!

Hallo! Ich stehe vor einem problem, folgender Fall im kurzen:
A wird durch B seit längerem gemobbt und fürchtet, B könne seine Hausarbeit vernichten. Deshalb lauert er in seinem Zimmer dem B auf um ihn daran zu hindern. Kurze Zeit später kommt C nichts ahnend in das besagte kämmerchen und wird von A mit messerstichen überwältigt. (A Irrt)
Problem: Notwehr könnte man ja annehmen, allerdings stecke ich jetzt genau dort fest. Ist es gescheit, Notwehr+Irrtum (erlaubnistatbestandsirrtum?) zu prüfen und die Notwehr auf Ebene der Verteidigungshandlung rauszuwerfen (Erforderlichkeit) oder sollte ich die Notwehr bereits im Angriff (nicht vorliegen) verneinen und später in der Schuld auf den Irrtum zurückkommen?

Vielen Dank!!
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Alt 24.03.2006, 11:24
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AW: Notwehr+Irrtum?!

Wenn A jemandem mit einem Messer auflauert, wie kann er dann Notwehr handeln?

Malti
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Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.03.2006, 11:36
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AW: Notwehr+Irrtum?!

ahm ist für mich ne zwickmühle, denn er will ja sein rechtsgut schützen und geht davon aus dass B kommt um die Tat zu begehen(Entwenden der HA). Und in der Situation geht A ja davon aus, dass ein gegenwärtiger angriff vorliegt auch wenn er in der person irrt..
oder
kommt notwehr nicht in betracht, notstand auch nicht?
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