Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Strafrecht II in Osnabrück innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| hi, ich habe mich hier angemeldet, da ich auf Hilfe hoffe für meine Hausarbeit. Ich weiß, der SV ist etwas lang, aber vielelicht macht sich ja doch jemand die Mühe und liest ihn. Hausarbeit Strafrecht II Sommersemester 2006 A trifft sich mit seiner Freundin F in einem Lokal, wo es zwischen ihm und ihr zu einem heftigen Streit über den Alkoholkonsum des A und sein ungepflegtes Aussehen kommt. A, der während der Auseinandersetzung etliche Schnäpse getrunken hat, steht schließlich auf und verlässt kochend vor Wut das Lokal. Er setzt sich in sein Auto und fährt - statt auf der Straßemit 40 km/h auf dem Bürgersteig durch den Außenterrassenbereich eines vollbesetzten Eiscafés. Gast G wird von umher fliegendem Mobiliar am Rücken getroffen. M, H, und S werden von dem PkW erfasst und lebensgefährlich verletzt. Alle anderen Gäste können sich in Sicherheit bringen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der A eine BAK von 1,3 . Er hatte es für möglich gehalten, dass er durch die Fahrt über die Terrasse die Cafégäste in Lebensgefahr bringen und verletzen könnte, dies war ihm aber auf Grund seiner Wut über die F aber total egal. F befährt zwei Tage später mit ihrem PkW die Autobahn. Als sie einen Streifenwagen, passiert, wird sie vom Polizeibeamten P erkannt, der am vorherigen Tag auf seiner Dienststelle noch gesehen hatte, dass die F wegen früherer Delikte mit Haftbefehl gesucht wird. P fordert seinen Kollegen K auf der F nachzufahren. K setzt den Streifenwagen auf der linken Spur neben das Auto der F, so dass P die F per Kelle zum Halten auffordern kann, allerdings vergeblich. K versucht daraufhin, F links zu überholen, um sich vor ihren Pkw zu setzen. Um dies zu verhindern, zieht F ihr Fahrzeug langsam auch nach links. Eine Kollision der Fahrzeuge kann, was F bewusst ist und worauf sie auch vertraut, nur durch starkes Abbremsen des Streifenwagens verhindert werden. Nachdem F, noch immer von P und K verfolgt, auf eine andere Autobahn abgezweigt ist, fährt sie nach kurzer Strecke von dieser wieder ab. Noch auf der Abfahrspur wendet sie plötzlich, um auf die Autobahn, die sie gerade verlassen hatte, entgegen der Fahrtrichtung zurückzufahren. Sie fährt dem fließenden Verkehr entgegen auf dem Standstreifen, um so den nachfahrenden Streifenwagen abzuschütteln. P und K verfolgen die F aber auf dem Standstreifen weiter. Als K erneut versucht, den Streifenwagen rechts neben Fs Fahrzeug zu bringen, und er zum Überholen ausschert, bremst F, die gesehen hat, dass sich auf der Autobahn in Fahrtrichtung im Augenblick kein Fahrzeug nähert, plötzlich stark ab und biegt ohne Vorankündigung nach rechts, um die Fahrt wieder in Fahrtrichtung der Autobahn fortzusetzen. Trotz einer Vollbremsung durch K kommt es zu einem von F nicht gewollten Zusammenstoß, woraufhin beide Fahrzeug zum Stehen kommen. Als P aussteigt und F festnehmen will, gibt diese einfach Gas und fährt davon. L befährt wenig später die gleiche Autobahn mit seinem Kleinlaster. Er transportiert leere Bierfässer, die er allerdings, weil er es beim Beladen eilig hatte, nur unzureichend befestigt hat. Als er über eine Bodenwelle fährt, löst sich daher eine der Verankerungen und vier Fässer fallen vom Laster. Eines davon kollidiert beinahe mit dem PkW des G, der hinter L fährt. Die übrigen Fässer rollen einfach in den Straßengraben, lediglich eines bleibt auf der rechten Fahrspur liegen. L, der beim Fahren wie immer Radiomusik hört, hat von alledem nichts bemerkt und fährt einfach weiter. Erst als er kurz darauf zu Hause ankommt, bemerkt er, dass vier Fässer fehlen, ist aber zu faul zurückzufahren, da er nicht genau weiß, wo er sie verloren hat. Als eine halbe Stunde später der X die Stelle passiert, an der L seine Ladung verloren hatte, und kurzzeitig verkehrsbedingt abgelenkt wird, entdeckt er das Fass auf der Fahrbahn vor sich zu spät und kann nur durch eine Vollbremsung eine Kollision vermeiden. Wie haben sich A, F und L strafbar gemacht? Ich habe den SV in 3 Teile gegliedert. 1: § 315 b § 315 c § 316 § 323 a i.V.m § 20 §§ 223/224 oder § 229 je nachdem ob es Fahrlässig ist oder nicht oder? muss in den ersten Teil er Meinungsstreit über Die Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Vorsatz (in diesen Fall ja dolus eventualis) ? § 303 § 122 OWiG ? 2: § 142 § 315 b § 315c § 303 § 323 c i.V.m § 13 § 315 b Abs. 3 i.V.m § 315 Abs. 3 3: § 315 b (versuch/fahrlässig) ? § 142 § 323 c i.V.m § 13 § 240 durch Unterlassen über Lösungsvorschläge wäre ich sehr froh. liebe Grüße |
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