Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Strafrecht Anregungen innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Hausarbeit Strafrecht Anregungen Tag zusammen, Ich sitze gerade an meiner ersten Hausarbeit und wäre für Anregungen dankbar. Im Frühsommer 2006 bereitet sich ganz Deutschland auf den Beginn der Fußballweltmeisterschaft vor. Auch B ist ein begeisterter Anhänger der deutschen Fußballnationalmannschaft und freut sich darauf, alle ihre Spiele auf der Großbildleinwand in seiner Stammkneipe zu verfolgen. Kurz vor Beginn der WM gerät er jedoch in Streit mit dem Inhaber seines Stammlokals. Gastwirt G sind die exzessiven Trinkgewohnheiten des B schon lange ein Dorn im Auge, da B bei übermäßigem Alkoholkonsum regelmäßig Streit mit anderen Gästen sucht und diese in der Vergangenheit auch körperlich angegriffen hat. Um solchen Eskalationen während der WM im Vorfeld zu begegnen, erteilt G dem B völlig zu Recht ein Hausverbot für die Dauer des Turniers. B gerät darüber dermaßen in Rage, dass er beschließt, sich heimlich Zugang zu der Gaststätte zu verschaffen und die neue Großbildleinwand zu zerstören. Am folgenden Abend legt sich B auf die Lauer. Das Lokal des G und diverse, z.T. ungenutzte Lagerräume befinden sich im Erdgeschoss und Keller des frei stehenden Hauses. Im Dachgeschoss des Gebäudes bewohnt der allein stehende G ein kleines Appartement, das nur über eine hölzerne Treppe vom Erdgeschoss aus zu erreichen ist. Ansonsten ist das Haus unbewohnt. Um seinen Plan ungestört und unentdeckt umsetzen zu können, wartet B, bis alle Gäste die Gaststätte verlassen und G das Lokal schließt. Eine Stunde später vermutet er, dass sich nun G allein im Dachgeschoss des Gebäudes aufhält. B klettert unbemerkt durch ein halb geöffnetes Fenster in den im Erdgeschoss gelegenen Gastraum. Dort raucht er zunächst eine Zigarette, die er dann achtlos in den Papierkorb des Lokals wirft. Danach zerstört er die Großbildleinwand. Plötzlich bemerkt B Brandgeruch: Die von ihm weggeworfene Zigarette hat den Inhalt des Papierkorbes entzündet und bereits die hölzerne Theke des Lokals erfasst. B erkennt, dass das Feuer die ganze Gaststätte erfassen wird, wenn er nichts unternimmt. Da kommt B plötzlich auf die Idee, dass G das Feuer recht geschehe. Außerdem freut er sich, dass die Flammen die Spuren seiner Tat vernichten werden. Deswegen bleibt B untätig, obwohl er noch in der Lage wäre, das Feuer selbst zu löschen und er dies auch erkennt. B rechnet damit, dass sich G – wie üblich nach Lokalschluss – in seiner Wohnung aufhält. Er erkennt die Möglichkeit, dass G den Flammen nicht mehr entkommen kann, doch dies ist ihm recht, denn er will an G Rache für das Hausverbot nehmen. Tatsächlich hatte G die Gaststätte von B unbemerkt durch den Hinterausgang verlassen, bevor B sich Zugang zu dem Lokal verschaffte. Als bereits der hölzerne Fußboden des Gastraums Feuer fängt, verlässt B das Gebäude fluchtartig. Im Treppenhaus hält sich – ebenfalls von B unbemerkt – der Landstreicher L auf, der sich dort an diesem Abend mit Zustimmung des G ausnahmsweise seinen Schlafplatz eingerichtet hat. L erwacht durch das laute Prasseln des Feuers, das er kurz darauf in der Gaststätte entdeckt. L hält den Brand für eine gute Gelegenheit, unbemerkt einige Flaschen Schnaps zu entwenden. Anstatt das Gebäude umgehend zu verlassen und sich in Sicherheit zu bringen, läuft er in den brennenden Gastraum. Während er nach Flaschen sucht, atmet er große Mengen des giftigen Rauches ein, verliert das Bewusstsein und kommt in den Flammen um. Die Gaststätte, die Lagerräume und das hölzerne Treppenhaus brennen völlig aus und sind für mehrere Wochen nicht nutzbar. Der Rest des Gebäudes übersteht den Brand im Wesentlichen unversehrt. Meine Vorüberlegungen bislang:
Schönen Dank! Geändert von Sakuya (24.07.2006 um 21:54 Uhr). |
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