Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Schwerpunkt? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Hausarbeit Schwerpunkt? Hallo zusammen, wir haben den nachstehenden Sachverhalt für eine HA bekommen. Jedoch ist der Sachverhalt bezüglich der Schwerpunkte e.A. mehrdeutig. Ein kleiner Anstoss, in welche Richtung es gehen soll wäre hilfreich. - Vorsatz / d.E. / luxuria ? - Rechtfertigungsgründe ? Wäre lieb, wenn einer nen Tipp hat. Beste Grüße Der N sieht während eines Spazierganges mit seinem Hund, wie die Katze (K) seines Nachbarn E auf einen Jungvogel Jagd macht. Um den Vogel zu retten, hetzt er seinen Hund auf K, was in der Situation auch das einzig erfolgsversprechende Mittel ist. K versucht auf einen Baum zu fliehen, jedoch bekommt der Hund die Katze am Schwanz zu packen und beisst zu. Dennoch schafft es die Katze auf einen Ast zu flüchten, diese fällt jedoch erschöpft vom Baum, bricht sich das Genick und stirbt. N ist erschrocken, er hatte nur damit gerechnet, dass K gebissen wird, jedoch nicht damit das diese zu Tode kommt. Nachdem E erfahren hat, was passiert ist, stellt er Strafantrag gegen N wegen Sachbeschädigung. Ist N wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB strafbar ? |
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| AW: Hausarbeit Schwerpunkt? Ich würde die Prüfung evtl. aufteilen. § 303 I in der Zerstörenalternative (1) und § 303 I in der Beschädigungsalternative (2). Die Schwerpunkte würde ich dann auch so setzen wie du es machen willst. Bei (1) die 1000 Theorien zum Eventualvorsatz, welchen ich im Ergebnis verneinen würde. Bei (2) kurz Notwehr anprüfen und sagen, dass es sich um einen Menschen handeln muss. Danach § 904/228 BGB analog? Müsste man mal im Kommentar nachlesen ob sowas geht. Ich weiß, dass man § 228 BGB auf herrenlose Sachen analog anwenden kann, nur hier passt eigentlich § 904 BGB besser. Theoretisch müsste man den Rechtsgedanken im Wege der Analogie auf diese Konstruktion anwenden können - Voraussetzung wäre natürlich, dass so ein Vogel eine herrenlose Sache ist, was ich leider nicht weiß^^ |
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