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Hausarbeit Fortgeschrittene Bitte um Hilfe!!!

Dies ist eine Diskussion zu Hausarbeit Fortgeschrittene Bitte um Hilfe!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 09.03.2010, 15:32
Boardneuling
 
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Exclamation Hausarbeit Fortgeschrittene Bitte um Hilfe!!!

Hier der Sachverhalt:

Antonia (A), Berthold (B) und Carina (C) haben sich zusammengetan, um durch die Entwendung wertvoller Kunstwerke und Antiquitäten ihren aufwändigen Lebensstil zu finanzieren. A betreibt eine Versicherungsagentur und beschafft die Informationen über geeignete Tatobjekte. B ist der „Mann fürs Grobe“, der die Gegenstände entwendet. C ist für die Koordination der Aktionen und den Absatz der Beute zuständig. B und C erhalten einen Beuteanteil von jeweils 40 %, A einen solchen von 20 %.

Der Unternehmer Ulrich (U) wandte sich an A zwecks Abschlusses einer Versicherung über ein Gemälde des Künstlers Picasso, das er auf einer Auktion erworben hatte. A begab sich daraufhin zu Verhandlungen über den Versicherungsvertrag zu U. Der Besuch diente zugleich dazu, die Räumlichkeiten und die Schutzmaßnahmen auszukundschaften.

A informierte B und C. Bei der anschließenden Lagebesprechung legte A einen von ihr aus dem Gedächtnis angefertigten Plan des Hauses des U vor und schilderte B die Alarmanlage sowie den Tresor, in dem U das Bild üblicherweise aufbewahrte. B erkannte, dass er durch diese Sicherungen überfordert war. Er beschloss deshalb, einen „Spezialisten“ hinzuziehen. Er sprach Xaver (X) an, der sich gegenüber B zum Schein bereit erklärte, das Bild zu entwenden. Er verlangte einen Vorschuss in Höhe von 5.000,- Euro, den ihm B daraufhin aushändigte. Tatsächlich hatte X zu keinem Zeitpunkt vor, an der Tat mitzuwirken. Als B erneut Kontakt zu ihm aufnehmen wollte, um die Einzelheiten zu besprechen, hatte sich X bereits abgesetzt. B fragte deshalb Detlev (D), einen in Fachkreisen bekannten Einbrecher. D fand sich gegen Zahlung von 10.000,- Euro, die an die erfolgreiche Durchführung der Tat geknüpft war, dazu bereit, die Tat zu begehen.

Vier Wochen später warteten B und D in einem Pkw, den C beschafft hatte, auf ihren Einsatz. C hielt per Mobiltelefon Kontakt zu den beiden. Nachdem sie sich vergewissert hatte, dass U mit seiner Frau das Haus verlassen hatte, gab sie den „Einsatzbefehl“. B fuhr das Auto. Er sollte im Fahrzeug in der Nähe des Hauses warten, die Umgebung im Auge behalten, um D zu warnen, falls U frühzeitig zurückkommen oder jemand die Tat bemerken würde, und für den Abtransport des Bildes sorgen. D zerstörte mit einem als „Korkenzieher“ bezeichneten, etwa 40 cm langen, aus Metall gefertigten Gerät das Zylinderschloss der Haustür, setzte die Alarmanlage außer Gefecht, „knackte“ den Zahlencode des Tresors und nahm den „Picasso“ mit. B hielt derweil Telefonkontakt zu C, die ihm mitteilte, zu welchem Ort er das Bild bringen sollte. C nahm es dort in Empfang und zahlte D den versprochenen Betrag aus.

Wie haben sich D, B, C und A sowie X strafbar gemacht?

Hier nun ein paar Fragen: Wirft die Ha besondere Schwerpunktprobleme auf? Irgendwie kann kein offensichtliches Problem entdeckt werden.
Bei den Strafbarkeiten von A, B und C besonders schweren Fall von Bandendiebstahl und Hausfriedensbruch. Kommt da noch was in Betracht?
Bei X ist das ein Betrug wenn er mit dem Geld abhaut oder Unterschlagung?
Bei D Beihilfe zum schweren Diebstahl oder ist er Mittäter?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2010, 00:43
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2010
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Beiträge: 6
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AW: Hausarbeit Fortgeschrittene Bitte um Hilfe!!!

Zitat:
Zitat von Studentin_Jura
Bei X ist das ein Betrug wenn er mit dem Geld abhaut oder Unterschlagung?
Ich würde einen Betrug bejahen. Diskutieren musst du das unter dem Punkt Vermögensschaden ... wobei es gar nicht mal nötig ist, sich dafür dem juristischen Vermögensbegriff anzuschließen, man kann da sehr viel mit der Sicherung des Rechtsfriedens und Entgegenwirkung der Entstehung rechtsfreier Räume argumentieren (Betrüger dürfen keinen Freibrief erhalten, sich so zu bereichern). Das Vermögen ist zudem nach hM sowieso auch dann noch von der Rechtsordnung geschützt, wenn es zu illegalen Zwecken eingesetzt wird ...

Unterschlagung dann allenfalls subsidiär.
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