Dies ist eine Diskussion zu HA Strafrecht Übung MS Raub-Räuberische Erpressung, Täter-Teilnahme innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Wollte mal fragen, wer hier noch folgende Hausarbeit schreibt... Ich schreibe auch gerade die große Strafrecht HA in Münster Würde mich über eine Nachricht freuen! Vielleicht könnten wir uns ja etwas besprechen, denn meine Freunde haben die alle schon letzte Ferien geschrieben und so ganz allein ist´s ja doof ![]() Vielleicht habt Ihr aber einfach nur ne Idee, auch wenn Ihr die Hausarbeit nicht selber schreibt: Einfach melden ![]() Liebe Grüße Natie Hier der Sachverhalt: A ist im Westfälischen Landesmuseum in Münster beschäftigt, in dem gerade eine Ausstellung ägyptischer Kunst vorbereitet wird. Es sollen Exponate von unschätzbarem Wert, u. a. aus dem Ägyptischen Museum in Kairo gezeigt werden. Die Anlieferung und Ausstellung der Leihgaben erfolgt daher unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen, über die die Museumsmitarbeiter Stillschweigen zu bewahren haben. Eines Abends prahlt A dennoch gegenüber seinen Freunden B und C, er wisse, wie man leicht an die Kunstschätze gelagen könne. Er verrät B und C, dass für den nächsten Samstagmorgen die Anlieferung einiger Statuetten in einem Panzerfahrzeug geplant sei. Das Fahrzeug werde durch ein Rolltor in den Museumshof fahren, das sich mit einem Geheimcode öffnen lasse. Im Museumshof sei er, der A, damit betraut, die Lieferung entgegen zu nehmen. A teilt B und C nun den Geheimcode mit und schlägt ihnen vor, am besagten Morgen zum Museum zu kommen und nach der Einfahrt des Panzerfahrzeuges kurz abzuwarten, damit die Fahrer im Museumshof das Fahrzeug verließen. Sodann könnten sie selber mit dem Geheimcode in den Hof gelangen und dort mit ihm die Fahrer mit Waffen in Schach halten und sodann die Kunstschätze entwenden. Er werde sich dann um den Verkauf der Statuetten kümmern. B und C halten dies für einen ausgezeichneten Plan. Der Erlös aus dem Verkauf der Beute soll zwischen A, B und C geteilt werden. Am nächsten Tag überlegt A sich die Sache noch einmal. Er befürchtet nun, seine Beteiligung an dem Coup könne auffliegen und teilt B und C mit, er wolle mit der ganzen Angelegenheit nichts mehr zu tun haben, sondern in den nächsten Tagen einfach nicht zum Dienst erscheinen und sich vertreten lassen. B und C lassen sich dadurch von ihrem Vorhaben nicht abbringen. Am Samstagmorgen begeben sie sich zum Museum und warten ab, bis das Panzerfahrzeug das Rolltor passiert hat. Einige Zeit später gelangen sie mit Hilfe des Geheimcodes ebenfalls in den Museumshof, wo die beiden Fahrer zusammen mit einem anderen Museumsmitarbeiter wie erwartet gerade damit befasst sind, die Kunstschätze auszuladen. B richtet seinen geladenen Revolver auf die drei Männer und fordert sie auf, sich auf den Bauch zu legen. Die Männer folgen verängstigt ihren Anweisungen. C ergreift einige Statuetten aus dem Panzerfahrzeug und steckt sie in einen mitgebrachten Leinensack, während B die Männer weiter in Schach hält. Sodann laufen B und C durch das Tor auf getrennten Wegen davon, um ihre Verfolgung zu erschweren. Auf seinem Weg durch die belebte Fußgängerzone kommt B der Streifenpolizist P entgegen, der seinen morgendlichen Rundgang absolviert. B befürchtet nun, P könne bereits von den Vorfällen im Museum informiert und auf der Suche nach den Tätern sein. Um seine Ergreifung zu verhindern, gibt er einen gezielten Schuss auf den Oberkörper des P ab, verfehlt jedoch sein Ziel und trifft die einige Meter daneben gehende Passantin F tödlich. Damit hatte B nicht gerechnet. C ist mittlerweile mit den erbeuteten Statuetten unbehelligt in seiner Wohnung angekommen und wartet dort vergeblich auf B. In der richtigen Annahme, B sei festgenommen worden, will er die Kunstschätze nun alleine zu Geld machen. Da er selber keinen Abnehmer für ägyptische Kunst an der Hand hat, erinnert er sich an die ursprüngliche Zusage des A, sich um die Verwertung der Beute zu kümmern. A weist indes das Ansinnen des C, gegen Beteiligung am Erlös die Kunstschätze zu verwerten, zunächst empört von sich, weil er mit der ganzen Sache nicht mehr befasst werden wolle. Als C ihn aber darauf hinweist, dass es schließlich seine Idee gewesen sei, die Statuetten zu entwenden und dass die Museumsleitung über einen anonymen Hinweis auf den Verräter des Geheimcodes sicherlich erfreut wäre, sagt A seine Hilfe gegen eine Provision in Höhe von 50.000,- Euro zu. C überlässt ihm darauf die Statuetten und A sendet ein anonymes Schreiben an die Museumsleitung, in der er die Wiederbeschaffung der Kunstschätze gegen Zahlung von 1 Mio. Euro anbietet. Anderenfalls würden die Gegenstände zerstört. Zur Zahlung kommt es allerdings nicht, weil die Museumsleitung dem A und so auch dem C mit Hilfe eines von ihrer Sachversicherung engagierten Detektivs auf die Spur kommt. Wie haben A, B und C sich nach dem StGB strafbar gemacht? §§ 138, 261 StGB sind nicht zu prüfen. Evtl. erforderliche Strafanträge sind gestellt. |
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