Dies ist eine Diskussion zu HA StR brauche dringend Tipps.!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Hallo Leute! Ich weiss gar nicht wie ich anfangen soll, hättet ihr ein paar Tipss für mich,wäre für mich eine sehr grosse Hilfe,hier der Sachverhalt. Vielen Dank im vorraus. Yagmur R ist Reinigungskraft bei der im Urlaub befindlichen Familie N. Sie begibt sich an einem Dienstag zum Haus der Familie, um ihrer Arbeit nachzugehen. Nachdem sie die Tür mit dem ihr überlassenen Schlüssel geöffnet hat, verschafft sie sich einen kurzen Überblick über den Sauberkeitszustand der Räumlichkeiten. Als sie das Wohnzimmer betritt, fällt ihr plötzlich ein, dass sie mit dem Ehepaar N vereinbart hat, in dieser Woche erst kurz vor der Heimkehr der Familie, am Samstag, zu putzen. Obwohl sie weiß, dass dem Ehepaar N ihre Anwesenheit nur zu den vereinbarten Terminen recht ist, nimmt R auf dem Sofa Platz, schaltet den großen Flachbild-Fernseher ein und schaut genüsslich ihre Lieblingsserie. Während noch der Abspann läuft, klingelt das Handy der R. Am Telefon ist ihr gerade aus der Haft entlassener Bekannter B. Als er hört, dass sich die R allein im Domizil wohlhabender Leute aufhält, schlägt er einen gemeinsamen Beutezug vor. R, die gegenüber dem dekadenten Lebenswandel ihrer Arbeitgeber ohnehin stillen Groll hegt, erklärt sich einverstanden. Sie verabredet mit B, dass dieser mit seinem Lieferwagen zum Haus der Familie N kommen soll. Dort soll er rückwärts so nah wie möglich an die Hausgarage heranfahren. Im Schutz der Einfahrt wollen R und B den schweren Fernseher, den die R zuvor in die Garage geschleppt haben wird, durch die Hecktüre auf die erhöhte Ladefläche heben, was der schmächtigen R alleine nicht möglich wäre. B, der entsprechende Kontakte unterhält, soll das Gerät später zu Geld machen. Den Erlös wollen B und R teilen. Nach dem Gespräch wartet R wie verabredet in der Küche vor dem Fenster auf B. Plötzlich sieht sie, wie ein Lieferwagen rückwärts in die Garageneinfahrt gesteuert wird. In der Erwartung, B werde jeden Moment aussteigen, begibt sich R ins Wohnzimmer und zieht die Stecker des Fernsehers heraus. Dann trägt sie das schwere Gerät unter großer Kraftanstrengung durch einen Flur in die Garage. Dort öffnet sie das Garagentor und stellt den Fernseher vor der geöffneten Lieferwagentür ab, um die Beute sogleich mit B gemeinsam auf die Ladefläche des Wagens zu heben. Nach kurzer Überlegung kommen der R Skrupel, weil sie sich das gute Verhältnis zu ihren Arbeitgebern vergegenwärtigt. Spontan beschließt sie, dass sie die Familie N nicht derart hintergehen will. Sie schleppt den Fernseher wieder zurück und verkabelt ihn ordnungsgemäß. Dann schließt sie das Garagentor, damit B nicht herein kann, und geht nach Hause. Entgegen der Vorstellung der R handelte es sich jedoch nicht um B und seinen Wagen, sondern um das Fahrzeug eines Umzugsunternehmens, dessen Mitarbeiter den benachbarten Hausbewohnern zur Hand gehen wollen und sich in der Einfahrt geirrt haben. Nachdem R gegangen ist, bemerken die Umzugshelfer den Irrtum und fahren sofort wieder aus der Garageneinfahrt hinaus. Wenige Minuten später nähert sich B, der im Stau stecken geblieben war, mit seinem Lieferwagen dem Haus der Familie N. Er sieht schon von weitem, dass das Badezimmerfenster einen Spalt breit offen steht. Erfreut über diese glückliche Fügung überlegt er sich, dass er eigentlich auch auf eigene Faust und ohne Rücksicht auf die Verabredung mit R den Fernseher mitnehmen und verkaufen kann. Also ruft er R an und sagt die Sache unter einem Vorwand ab. R ist mittlerweile zu Hause angekommen und froh über diese Entwicklung. Über seinen Alleingang will B die R nicht informieren. Er klettert durch das Fenster ins Haus und trägt den Fernseher durch die Terrassentür hinaus. Als er den Fernseher gerade in den Lieferwagen gehievt hat, sieht B den Gärtner G. Noch ehe dieser ihn bemerkt, schlägt B dem G mit der Faust ins Gesicht, weil er fürchtet, ertappt zu werden und den Fernseher zu verlieren. In der Tat hätte G den B und seinen Beutezug bemerkt, wenn dieser ihn nicht geschlagen hätte. Durch den Schlag des B erleidet G eine Platzwunde und ist benommen. B schließt schnell die Lieferwagentür und fährt davon. Strafbarkeit von B und R?[/FONT] |
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| Hi. Ich schreib die gleich H/A. Wie wäre es mit § 123 für beide, §242 für R und §244 für B + § 252. Versuch und Anstiftung mit Beihilfe für R. Da würd ich esma anfangen. Und noch eine Bemerkung: Es gibt überall Meinungsstreite. Also, viel Spass beim Lesen vieler Aufsätze und Entscheidungen. |
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| AW: HA StR brauche dringend Tipps.!!! Hi Studentin 20, vielen Dank für deine Tipps,hatte auch als erstes die gleichen Paragarphen im Sinn. Werde auch so anfangen und dann mal sehen.Wäre nett wenn wir uns so im laufe der HA austauschen würden. Nochmals vielen Dank |
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