Dies ist eine Diskussion zu HA! Hilfe! (Vermögensdelikte ) innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Sachverhalt Der wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestrafte T hat von X erfahren, dass im Leergut-Lager des Supermarktes Real-Markt eine unverschlossene Zigarrenkiste aufbewahrt wird, in der sich ständig 200,- bis 500,- Euro befinden. T will sich die vermeintlich leichte Beute nicht entgehen lassen und bricht nachts die verschlossene Tür des Leergut-Lagers des Real-Marktes auf. Nach längerer Suche muss er jedoch feststellen, dass im Lagerraum nur Leergut abgestellt ist und sich dort kein Geld befindet. Um den Einbruch nicht mit völlig leeren Händen zu beenden, nimmt T noch 4 Kästen mit leeren Bierflaschen mit, die er am anderen Tag an der Leergut-Annahme des Real-Marktes einlösen will. Bei dem Leergut handelt es sich um Kästen ohne Aufdruck sowie um Flaschen, die von vielen Brauereien verwendet werden und die sich nur durch das aufgeklebte Etikett einer bestimmten Bierfirma zuordnen lassen (sog. Eurobierflaschen). T geht davon aus, dass der gesamte Leergutbestand dem Real-Markt gehört. Am nächsten Tag betritt T den Real-Markt, um die 4 Kästen abzugeben und das Pfandgeld in Höhe von insgesamt 12,- Euro zu kassieren. Die Annahmestelle für Leergut befindet sich im Geschäftsraum des Real-Marktes und wird von einem Mitarbeiter des Supermarktes betreut, der im Bedarfsfall von den Kunden durch eine Klingel gerufen wird. Nach Rücknahme des Leergutes stellt er einen Getränkebon aus, den die Kunden anschließend an der Kasse mit ihrem Kauf verrechnen oder gegen Bargeld einlösen können. Zufällig ist auch der X im Realmarkt, um sein eigenes Leergut zurückzugeben. Als T sieht, wie der X die Klingel betätigt, um einen Mitarbeiter zu rufen, sieht T eine Möglichkeit, sich bei X für die falsche Information auf seine Art zu bedanken. Er stellt die Kästen ab und geht wütend auf den X zu. Mit den Worten Das ist für deinen tollen Tipp! verpasst er dem X einen kräftigen Schlag in die Nieren, sodass dieser bewusstlos zu Boden sinkt. Der Schlag ist allerdings so stark, dass sich T dabei die Schulter ausrenkt. Jetzt bemerkt T, dass X eine goldene Halskette trägt, die er sich als kleine Entschädigung für die Falschinformation zueignen möchte. Wegen der Schulterverletzung sieht T sich jedoch daran gehindert, dem X die Goldkette auf die Schnelle selbst abzunehmen. T fordert daher die in der Nähe stehende Kundin K auf, dem X die Kette vom Hals zu nehmen und ihm zu geben. K hat die tätliche Auseinandersetzung zwischen T und X beobachtet, die den T beeinträchtigende Schulterverletzung allerdings nicht bemerkt. K überlegt kurz, ob sie nicht einen Mitarbeiter des Real-Marktes um Hilfe rufen soll. Da niemand in der Nähe ist und sie für T erkennbar panische Angst davor hat, dass T ihr gegenüber gewalttätig wird, kommt sie der Forderung des T nach. T steckt die Kette des X ein und verlässt den Supermarkt. Die 4 Kästen lässt er zurück, weil er wegen des Vorfalls mit X den Supermarkt so schnell wie möglich verlassen möchte und er sich außerdem wegen seiner ausgerenkten Schulter außerstande sieht, die Kästen mitzunehmen. Bitte prüfen Sie die Strafbarkeit des T. Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt. ------------- So das is der sachverhalt. mein brainstorming ergab folgendes: - Hausfriedensbruch - diebstahl an leergutkästen - versuchter diebstahl am geld (evtl. problematisch vorsatzwechsel) - unterschlagung? (wobei subsidiär ) - körperverletzung an X - Anstiftung von T zu K (zum raub od. räuberischer diebstahl ?) - was ist mit Pfandkehr §289 ( kenn den zwar noch nicht aber beim durchlesen käme der evtl in frage) hab ich irgendwas vergessen???? wäre um hilfe und tipps sehr sehr dankbbar! |
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| AW: HA! Hilfe! (Vermögensdelikte ) - 243 und das Problem, was passiert, wenn Regelbsp. verwirklicht und TB nur versucht. - Vorsatzwechsel (hast du ja schon angesprochen) - Ich weiß jetzt nicht, wie das Prob heißt, aber der Streit um den Sachwert/ Täuschungswert (vgl. Dienstmützenfall) - Gewahrsamsbruch durch Dritten- vll. Diebstahl in mittelbarer TS? - Finalzusammenhang beim Raub - Nötigung ggü. K / Rechtfertigung K - Rücktritt wegen Zurücklassen der Kästen Is mir beim flüchtigen Lesen so in den Sinn gekommen. Achso, räuberischer Diebstahl und Pfandkehr is da nicht. |
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| AW: HA! Hilfe! (Vermögensdelikte ) ah sehr gut ... vielen dank ! ![]() was meint/ sagt ihr in dem Zusammenhang zu Betrug? Wenn der Täter das Geschäft betritt, täuscht er doch über die wahre eigentumslage an den kästen?! (bin noch nich so ganz im Thema eingelesen ) |
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| AW: HA! Hilfe! (Vermögensdelikte ) Joar... stimmt. Eigentum an den Kästen kann ja keiner erlangen, passt. Die Makeltheorie war aber einschlägig, wenn gutgläubiger Erwerb mgl ist, oder? Ja, ich weiß- die wird mittlerweile abgelehnt. |
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| AW: HA! Hilfe! (Vermögensdelikte ) Hallo zusammen, also ich würde mit dem diebstahl des geldes anfangen und dann den diebstahl an den kästen prüfen... Aber wie prüft man den vorsatzwechsel - also innerhalb des diebstahls am geld oder eher beim diebstahl der kästen? Gibt es eigentlich für den vorsatzwechsel eine fachbezeichnung? viele grüße und viel erfolg |
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| AW: HA! Hilfe! (Vermögensdelikte ) man könnte /sollte auch noch auf den Eigentumserwerb bei standardisiertem Leergut eingehen denke ich..und versuchter Betrug des Kassierers? bin mir nicht sicher ob das ausreicht??? Diese Hausarbeit ist echt hart frage mich wie ich das alles auf 25 Seiten quetschen soll... |
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