Dies ist eine Diskussion zu HA für Fortgeschrittene, bitte um eure Hilfe innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| HA für Fortgeschrittene, bitte um eure Hilfe Sachverhalt: A will O aus dem Weg räumen und sinnt dabei auf einen Weg, sich nicht selber die Hände schmutzig machen zu müssen. Er hält daher nach einem geeigneten Täter Ausschau und trifft über einen Hinweis von Bekannten auf den Auftragskiller K. A erteilte diesem den Auftrag, den O zu töten und gibt ihm hierfür 150.000,00 . Da K den Auftrag professionell erledigen will und das versprochene Salär für zwei reicht, zieht er seinen Bekannten L hinzu. Beide wollen O zunächst erschießen, kommen aber schnell auf einen anderen Tatverlauf, nachdem sie von den gehäuften linksautonom motivierten Autobränden in vielen Berliner Stadtteilen hören. Sie beschließen daher O, der in Berlin Grunewald eine stattliche Villa bewohnt, durch ein Sprengstoffattentat zu töten. A ist von dem bombensicheren Anschlagsplan begeistert und nennt K und L den Namen und die genaue Adresse von O. In der Nacht vom 02. zum 03.10.2009 fahren K und L zum Haus des O. Dort steht L Schmiere, während K den gemeinsam gebastelten Sprengsatz unter dem BMW anbringt, der vor der Garage neben dem Haus des O geparkt ist. Wie muss ich das denn prüfen? Ich hab bis jetzt A als Anstifter zum Mord, darin seh ich keine Probleme. Aber wie ist das mit der Strafbarkeit von K und L? Stiftet hier K L an, also Kettenanstiftung? Ich hab jetzt mal K und L zusammen als Mittäter eines Mordes geprüft. Oder soll ich die lieber getrennt voneinander prüfen? Irgendwie muss ich grad das totale Brett vorm Kopf haben, weil mir nixhts passendes einfällt... Sachverhalt A heuert E an, um O auszurauben. Dafür gibt er ihm ein Gift, für den Fall dass sich O wehren sollte. A bittet daraufhin den E von der geplanten Tat Abstand zu nehmen, vergisst aber das Gift zurückzuverlangen. E raubt den O trotz Versprechen es nicht zu tun den O aus und benutzt das Gift. Für O kommt die Hilfe des A, der zufällig gerade bei O zu Hause ist, jedoch zu spät, er verstirbt noch auf der Stelle. Als E nun ansetzt, die Uhrensammlung und das Bargeld mitzunehmen, entbrennt zwischen A und E ein heftiger Streit. E meint, dass A seine Hände in Unschuld waschen wolle, wofür es jetzt aber jetzt zu spät sei. Wo O doch jetzt ohnehin tot sei, könne er (E) doch das Haus wie geplant ausräumen. Erst als A vorgibt, die Polizei zu verständigen, gibt E auf und verlässt ohne Beute das Haus. Aus Angst vor Strafverfolgung verlässt auch A kurze Zeit später den Tatort. Wie hat sich A strafbar gemacht? Ich kam auf Totschlag durch Unterlassen, da er das Fläschchen mit Gift vom herausverlangen hätte müssen. Hat er sich noch irgendwie strafbar gemacht? Er hatte ja keine Pflicht zur Anzeige der von E ausgeführten Tat. Durfte er aber einfach so den Tatort verlassen? Wär nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte. Danke! |
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