Dies ist eine Diskussion zu Gutachtenstil innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Gutachtenstil Hallo zusammen, ich brauche dringend mal eure Hilfe. Ich bin gerade in den ersten Zügen meiner Ausbildung und muss zum folgenden Fall ein Gutachten schreiben, leider habe ich den Stil noch nicht verstanden, kann mir jemand weiterhelfen? Fall: Der A sitzt in einer Gastwirtschaft und bestellt ein Bier. Der Wirt W bringt ihm das Getränk und macht auf dem Bierdeckel einen Strich. Die wiederholt sich noch dreimal. Als der A zahlen will, bemerkt er, dass er nicht genug Geld dabei hat. Er kann nur 2 der 4 bestellten Biere bezahlen. Er zerreißt deshalb den Bierdeckel mit den vier Strichen und entsorgt die Überreste in einem Aschenbecher. Sodann nimmt er einen anderen Bierdeckel, macht darauf 2 Striche. Als A bezahlt, schaut der Wirt auf den Bierdeckel und berechnet 2 Bier. Als der W noch einmal über die Sache nachdenkt, erkennt er den Schwindel. Das er den A noch nie leiden konnte, nimmt er die Bagatelle zum Anlass, ihn anzuzeigen. Bei der Polizei vertritt der W die Auffassung, der A habe ihn betrogen und habe eine Urkunde unterdrückt und gefälscht. Als der A von der Anzeige Kenntnis erlangt, ist er wütend auf den W und verpasst ihm eine Ohrfeige. Hat sich der A strafbar gemacht? Vielen Dank vorab Vivisky |
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| AW: Gutachtenstil Hi zunächst würde ich grob gliedern Sachbeschädigung / Urkundenfälschung / Betrug oder tateinheitlich ... / KV . Bsp. zur KV als Begehungs / Erfolgsdelikt: A. Strafbarkeit des A wg. Sachbeschädigung B. Strafbarkeit des A wg. Urkundenfälschung C. Strafbarkeit des A wg. Betrug D. Strafbarkeit des A wg. Körperverletzung I. Tatbestand a.) Dafür müsste A zunächst einen Menschen körperlich mißhandelt haben. ( Obersatz) Eine körperliche Mißhandlung ist jede üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlempfinden mehr als nur unerheblich beeinträchigt. (Definition) Der A versetzte dem W eine Ohrfeige, bei lebensnaher Auslegung, ist davonauszugehen, dass W dabei Schmerzen hatte. Demnach eine Behandlung die das körperliche Wohlempfinden des W mehr als nur unerheblich beeinträchtigte. (Subsumtion) Demnach hat A einen Menschen körperlich mißhandelt. (Ergebnis) b.) Weiter könnte A den W an seiner Geschundheit geschädigt haben. Eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand negativ abweichenden pathologischen Zustands. Wie vor bereits geprüft, hatte der W Schmerzen. In der Regel ist der Normalzustand eines Menschen für gewöhnlich in einem Zustand der " Schmerzfreiheit", vorliegend jedoch wurde dem W dergestalt Schmerz bereitet, dass dieser vom Normalzustand negativ pathologisch abweichend ist. Demnach hat A den W an seiner Gesundheit geschädigt. c.) Kausalität Weiter müsste die Handlung des A kausal für den Erfolg sein. Eine Handlung ist dann kausal, wenn diese nicht hinweggeacht werden kann, ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Hätte der A dem W keine Ohrfeige versetzt, so wäre dem W kein Schmerz entstanden. # Demnach war die Handlung des A kausal für den Erfolg. d.) Objektive Erfolgszurechnung etc. Und so weiter. Wichtig ist grdsl. der jur. syllogismus. obersatz definition subsumtion ergebnis Grüße |
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