Dies ist eine Diskussion zu Große Strafrecht HA/ Viadrina innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Hi Leute schreibe grade an der HA und wollt fragen, ob noch jmd an der sitzt oder vllt. ein paar nützliche Ideen hat. Strafbarkeit von A und B (StGB) ist zu prüfen. Personen A B X, Sohn des B F, Zuschauer Y, Autofahrer Zusammenfassung des SV: 1. Abschnitt A bezeichnet eine missglückte Aktion des X, des Sohn von B "lauthals" als Mädchenfußball. A erläutert F, X tue ihm leid, eines seiner Elternteile sei Alkoholiker. B hört mit. A ist bewußt, dass B alles hört und seine Bemerkung unwahr ist. 2.Abschnitt B ist außer sich und will A einen Fausthieb verabreichen. B meint seine Ehre so verteidigen zu dürfen. B verdeckt seine wahre Absicht. (lächelt etc.), hat aber Faust geballt. A schlägt B mit der Faust (unvermittelt). A denkt B will ihm wirklich die Hand reichen. B fällt zu Boden wird kurz bewußtlos. A läuft auf das Grundstück von B. A fesselt den bewußtlosen B. 3.Abschnitt A sieht die Autoschlüssel des B und nimmt sie spontan und gegen den Willen des B (mittlerweile wieder wach) A fährt ziellos durch die Gegend (Randbemerkung: Möglicherweise SV Fehler). A trifft den Y, der ihn nervt, weil er dicht anfährt. A will Y Lektion erteilen. Als Y überholen will, fährt A vor ihm. A vertraut, dass Y abbremst und es zu keiner Kollision kommt. Y fährt in den Straßengraben. Ergebnis: Totalschaden am (teuren) Wagen/ Y gesund. A hatte damit nicht gerechnet setzt seine Tour fort. (Hier der Fehler des SV?) A fährt den Wagen, wie von Anfang an geplannt in den Wald und lässt ihn da stehen mit offenen Türen und Schlüsseln. A fährt mit der Straßenbahn (schwarz) nach Hause, es gibt keine Kontrolle durch Kontrolleur. Also das ist also der Fall und für jede Hilfe bin ich sehr dankbar. Ich habe natürlich schon einige Ergebnisse/ Probleme erkannt (bzw. nachgelesen)! Lieben Dank im Voraus! PS: ist ein Schlag der zur bewußtlosigkeit führt eine gesundheitsschädigung? (SV sagt nichts über folgen des Schlages) Geändert von Gockel (18.08.2009 um 17:24 Uhr). |
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