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Garantenstellung?!?!

Dies ist eine Diskussion zu Garantenstellung?!?! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 15.04.2006, 19:10
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Garantenstellung?!?!

Hallo,
folgende Frage:
A schießt auf B, will notarzt rufen, um den B doch noch zu retten.
Er rennt zum C, um dessen telefon zu benutzen-der will den B aber selber lieber tot und schlägt den A bewusstlos, damit er nicht den notruf machen kann.
SBK des C? § 223 --> logisch
aber auch mord durch unterlassen? er hat mordmerkmale; aber kann sich eine art garantenstellung aus ingerenz ergeben, dadurch, dass er den eigtl. Garanten niedergeschlagen hat???
Bin froh über jede Antwort!
Danke Katy und FROHE OSTERN!
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Alt 21.04.2006, 19:57
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AW: Garantenstellung?!?!

Knackiger Fall
Das mit der ingerenz ist eine sehr gute überlegung die hatte ich auch, nur wird es schwer das irgendwie zu belegen(kommentar usw.)
Eine ande möglichkeit ist mittelbare TS. durch den Schlag macht er den zurücktretenden zum Werkzeug und die nicht handlung des Werkzeugs, also das unterlassen, verwirklicht dann den TB für den Schlagenden.
Weiterhin könnte man Unterlassene Hilfeleistung annehmen, denn ein kostenloser Anruf ist jedem zumutbar.
Wenn noch Fragen sind, einfach her damit und viel Spass bei der Lösung des Falles
Stone
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2006, 17:05
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AW: Garantenstellung?!?!

Vorab: Für A ist Rücktritt natürlich nicht mehr möglich! Wäre A nicht gestorben, wäre es halt versuchte Tötung/versuchter Mord gewesen.

Für C kein Mord durch Unterlassen, sondern durch Niederschlagen des A, indem C lebensrettende Maßnahmen vereitelt hat. NACH dem Niederschlagen des A ist C allerdings Garant, aber die erste kausale Tätlichkeit des C geht der - tatbestandlich erfüllten - Unterlassenstäterschaft des C vor.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2006, 17:17
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AW: Garantenstellung?!?!

Sehe ich auch so. Er unterbricht eine rettende Kausalkette.
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