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Fehlgeschlagener Versuch?

Dies ist eine Diskussion zu Fehlgeschlagener Versuch? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 20.06.2007, 20:13
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Smile Fehlgeschlagener Versuch?

Hallo
Ich habe eine Frage bezüglich Versuch und Rücktritt
Gangster A raubt eine Bank aus und flüchtet, auf der Flucht verfolgen ihn B und C um ihn zu stellen. A hat 6 Schuss in seiner Pistole. Er dreht sich um und schießt ein Mal, trifft aber niemanden weil B und C in Deckung gehen.A schießt dann erneut und flüchtet dann mit dem Auto. So meine Frage jetzt: Ist der Versuch hier fehlgeschlagen weil die beiden in Deckung geganger sind, und somit nicht rücktrittsfähig oder ist es ein unbeenedet/ beendeter Versuch?Was meint ihr?
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Alt 20.06.2007, 20:23
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AW: Fehlgeschlagener Versuch?

Zumindest der erste Schuss war m.A.n. ein fehlgeschlagener Versuch, denn dass A nicht getroffen hat, ist von ihm völlig unabhängigen Umständen zu verdanken.
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 20.06.2007, 20:25
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AW: Fehlgeschlagener Versuch?

Also wenn ich jetzt nicht völlig daneben liege, gibt es ja im Rahmen des fehlgeschlagenen Versuchs den Streit Gesamtbetrachtungslehre gegen Einzelaktstheorie. Nach letzterer wird auf die einzelne Handlung abgestellt, somit wäre der Versuch fehlgeschlagen. Nach der herrschemden Gesamtbetrachtungslehre wird jedoch auf den ganzheitlichen Geschehensablauf abgestellt. Hier wäre der Versuch nicht fehlgeschlagen, da A nochmal schießen könnte und den Tatbestand damit noch verwirklichen könnte, was ihm auch bewusst ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2007, 20:30
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AW: Fehlgeschlagener Versuch?

Wie kann er den TB verwirklichen, wenn die beiden anderen in Deckung sind?
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #5 (permalink)  
Alt 20.06.2007, 20:45
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AW: Fehlgeschlagener Versuch?

mhh, ich hab es jetzt so verstanden, dass die beiden dem A hinterherlaufen und sich nur bei den Schüssen ducken oder dergleichen, so dass sie trotzdem noch von A getroffen werden könnten. Wenn sich die beiden Verfolger dagegen hinter einer Betonwand o.ä. verstecken und dort auch in Deckung bleiben, wäre es wohl anders, so dass der Versuch tatsächlich fehlgeschlagen wäre.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.06.2007, 23:42
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AW: Fehlgeschlagener Versuch?

Sie ducken sich nicht sondern gehen in Deckung und im Sachverhalt steht auch nicht drin ob sie ihre Deckung wieder aufgeben.Lediglich das sich der Räuber nochmal umdreht und nochmal schießt jedoch wieder ohne jemanden zu treffen,sondern wahrscheinlich eher um sie abzuschrecken damit er flüchten kann.
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