Dies ist eine Diskussion zu Erstsemester hat mehrere Fragen !!! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Erstsemester hat mehrere Fragen !!! Hi, studiere jetzt Jura auch im ersten Semester, hab hier schon paar Notizen ausm Strafrecht, aber der Prof hat paar Sachen durcheinandergeworfen.... 1. Definitionen formeller + materieller Verbrechensbegriff 2. Definitionen formelles + materielles Strafrecht 3. Allgemeine Erläuterungen zum Strafverfahrensrecht + Strafprozessrecht 4. Absolute Straftheorien nach Kant und Hegel 5. Relative Straftheorien (General- und Spezialprävention) Vereinigungstheorie 6. Analogie Ich weiß, sind schon paar Sachen, links würden mir auch reichen, aber wär super, wenn ihr zu den Punkten etwas sagen könntet. Vielen Dank im Voraus !!! |
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| AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!! Hast du denn ein Lehrbuch über Strafrecht, allgemeiner Teil? In den meisten Büchern sind die Grundlagen des Strafrechts erläutert (Begriffe, Theorien etc.). Ansonsten mal bei Wikipedia schauen, wobei das dort natürlich nicht so ausführlich sein wird. Aber die ganzen Grundlagen vergisst man in der Regel sowieso recht schnell wieder, da man sie in den Klausuren nicht brauchen wird (höchstens in irgendwelchen Grundlagenfächern) |
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| AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!! Das hört sich natürlich verlockend an, nur will ich so mein Jurastudium nicht beginnen. Ich möchte schon gern was zu den Sachen wissen und Wikipedia kann man vergessen.... Weiß jmd vielleicht mehr? mfg |
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| AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!! einige Gedanken zu 4. und 5. (nicht abschließend und auch nicht so gemeint): Welchen Zweck erfüllt das Strafrecht? Es sorgt für Ausgleich auf verschiedenen Ebenen. Ein Täter hat durch seine Tat "Schuld" (abstrakt-generell gemeint) auf sich geladen. Er schuldet damit der Allgemeinheit xyz. Ob man etwas nimmt und an der Kasse bezahlt - oder es klaut und dafür gemeinnützige Arbeit leisten muss oder sogar mit zwangsweise gegebener Lebenszeit im Gefängnis dafür bezahlt... die Schuld soll ausgeglichen werden (alles hat seinen Preis). Aber die strafrechtliche Schuld ist nicht generell-moralisch zu sehen, sondern immer bezogen auf die eine konkret begangene rechtswidrige Tat aus unserem Strafrechtskatalog. Zu der Zeit, zu der die Tat begangen wird, muss sie um schuldhaft begangen werden zu können, im Strafrechtskatalog enthalten sein. Keine Strafe ohne zur Tatzeit geltendes Gesetz, §§ 1, 2 StGB ["nullum crimen et nulla poena sine lege"]. So soll Klarheit geschaffen und Willkür verhindert werden. Der Gegenstand des Schuldvorwurfs ist also der durch die rechtswidrige Erfüllung eines gültigen Straftatbestandes enstandene Ausgleichsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Täter; Also gegenüber dem, was der Täter konkret selbst verbockt hat. Ob man den Sinn und Zweck dieses Ausgleichs nun in einer Repressalie sieht oder in der Sühne oder in der Vergeltung [hier findest Du Kant und Hegel] (die drei Hauptrichtungen der absoluten Strafzwecktheorie) oder man den Ausgleich relativ sieht, wie z.B. bei der positiven und negativen Generalprävention oder bei der positiven und negativen Spezialprävention (die vier relativen Strafzwecktheorien) [--> pos. Generalprävention: Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Rechtsordnung --> neg. Genpräv.: Abschreckung anderer von der Begehung gleichartiger Straftaten --> pos. Spezialprävention: Besserung des Täters --> neg. Spezpräv: Schutz der Gesellschaft vor diesem bestimmten Täter]* - ist letzten Endes nicht so entscheidend, da ein Ausgleich durch eine Strafe stattfindet. Im Strafgesetzbuch finden sich Elemente all dieser Theorien. *Wessels/Beulke, 36. Aufl., Rn. 12a |
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| AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!! danke, das hilft mir schonmal SEHR weiter ! mfg |
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| AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!! die meisten deiner fragen lassen sich auch einfach beantworten, wenn du dir die einführung am anfang des stgb durchließt, falls das zu diesem zeitpunkt für dich überhaupt noch interessant ist |
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