Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

Dies ist eine Diskussion zu Erstsemester hat mehrere Fragen !!! innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2007, 14:43
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: NRW
Alter: 25
Beiträge: 3
Keine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

Hi, studiere jetzt Jura auch im ersten Semester, hab hier schon paar Notizen ausm Strafrecht, aber der Prof hat paar Sachen durcheinandergeworfen....

1. Definitionen formeller + materieller Verbrechensbegriff
2. Definitionen formelles + materielles Strafrecht
3. Allgemeine Erläuterungen zum Strafverfahrensrecht + Strafprozessrecht
4. Absolute Straftheorien nach Kant und Hegel
5. Relative Straftheorien (General- und Spezialprävention) Vereinigungstheorie
6. Analogie

Ich weiß, sind schon paar Sachen, links würden mir auch reichen, aber wär super, wenn ihr zu den Punkten etwas sagen könntet.

Vielen Dank im Voraus !!!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 15.04.2007, 15:16
Star Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 760
98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)98% positive Bewertungen (760 Beiträge, 94 Bewertungen)  
AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

Hast du denn ein Lehrbuch über Strafrecht, allgemeiner Teil? In den meisten Büchern sind die Grundlagen des Strafrechts erläutert (Begriffe, Theorien etc.).
Ansonsten mal bei Wikipedia schauen, wobei das dort natürlich nicht so ausführlich sein wird.
Aber die ganzen Grundlagen vergisst man in der Regel sowieso recht schnell wieder, da man sie in den Klausuren nicht brauchen wird (höchstens in irgendwelchen Grundlagenfächern)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.04.2007, 16:05
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: NRW
Alter: 25
Beiträge: 3
Keine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

Das hört sich natürlich verlockend an, nur will ich so mein Jurastudium nicht beginnen. Ich möchte schon gern was zu den Sachen wissen und Wikipedia kann man vergessen....

Weiß jmd vielleicht mehr?

mfg
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 15.04.2007, 16:12
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 254
98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)98% positive Bewertungen (254 Beiträge, 50 Bewertungen)  
AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

einige Gedanken zu 4. und 5. (nicht abschließend und auch nicht so gemeint):

Welchen Zweck erfüllt das Strafrecht?
Es sorgt für Ausgleich auf verschiedenen Ebenen.
Ein Täter hat durch seine Tat "Schuld" (abstrakt-generell gemeint) auf sich geladen. Er schuldet damit der Allgemeinheit xyz. Ob man etwas nimmt und an der Kasse bezahlt - oder es klaut und dafür gemeinnützige Arbeit leisten muss oder sogar mit zwangsweise gegebener Lebenszeit im Gefängnis dafür bezahlt... die Schuld soll ausgeglichen werden (alles hat seinen Preis).

Aber die strafrechtliche Schuld ist nicht generell-moralisch zu sehen, sondern immer bezogen auf die eine konkret begangene rechtswidrige Tat aus unserem Strafrechtskatalog.
Zu der Zeit, zu der die Tat begangen wird, muss sie um schuldhaft begangen werden zu können, im Strafrechtskatalog enthalten sein. Keine Strafe ohne zur Tatzeit geltendes Gesetz, §§ 1, 2 StGB ["nullum crimen et nulla poena sine lege"]. So soll Klarheit geschaffen und Willkür verhindert werden.

Der Gegenstand des Schuldvorwurfs ist also der durch die rechtswidrige Erfüllung eines gültigen Straftatbestandes enstandene Ausgleichsanspruch der Gesellschaft gegenüber dem Täter; Also gegenüber dem, was der Täter konkret selbst verbockt hat.


Ob man den Sinn und Zweck dieses Ausgleichs nun in einer Repressalie sieht oder in der Sühne oder in der Vergeltung [hier findest Du Kant und Hegel] (die drei Hauptrichtungen der absoluten Strafzwecktheorie)
oder man den Ausgleich relativ sieht, wie z.B. bei der positiven und negativen Generalprävention oder bei der positiven und negativen Spezialprävention (die vier relativen Strafzwecktheorien) [--> pos. Generalprävention: Stärkung des Vertrauens der Allgemeinheit in die Rechtsordnung --> neg. Genpräv.: Abschreckung anderer von der Begehung gleichartiger Straftaten --> pos. Spezialprävention: Besserung des Täters --> neg. Spezpräv: Schutz der Gesellschaft vor diesem bestimmten Täter]*

- ist letzten Endes nicht so entscheidend, da ein Ausgleich durch eine Strafe stattfindet. Im Strafgesetzbuch finden sich Elemente all dieser Theorien.

*Wessels/Beulke, 36. Aufl., Rn. 12a
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.04.2007, 21:54
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: NRW
Alter: 25
Beiträge: 3
Keine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, .ben hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

danke, das hilft mir schonmal SEHR weiter !

mfg
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 23.06.2007, 21:31
sai sai ist offline
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 19
Keine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sai hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Erstsemester hat mehrere Fragen !!!

die meisten deiner fragen lassen sich auch einfach beantworten, wenn du dir die einführung am anfang des stgb durchließt, falls das zu diesem zeitpunkt für dich überhaupt noch interessant ist
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mehrere Fragen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.10.2009 13:15
Gleich mehrere Fragen Vereinsrecht 06.05.2009 07:04
Mehrere Fragen zur ALG und Sozialhilfe Sozialrecht 17.02.2007 22:08
Mehrere Fragen zum Handelsrecht/Gesellschaftsrecht Gesellschaftsrecht 10.11.2005 10:13
Aus geg. Anlass: mehrere Fragen Arbeitsrecht 10.05.2005 06:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN