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Erlaubnistatbestandsirrtum mit intensivem Notwehrexzess

Dies ist eine Diskussion zu Erlaubnistatbestandsirrtum mit intensivem Notwehrexzess innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 25.06.2007, 16:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2007
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Erlaubnistatbestandsirrtum mit intensivem Notwehrexzess

Hallo zusammen,

während der Zwischenprüfungsvorbereitung bin ich über folgendes Problem gestolpert. Ich denke nicht, dass es in der Klausur relevant sein wird, es würde mich aber persönlich interessieren:

Folgender "Sachverhalt": T geht aufgrund eines Irrtums von einem Angriff gegen sich aus und erschlägt- in einem asthenischen Schockzustand- den Angreifer. Auch nach der Vorstellung des Täters hätte es gereicht, den Angreifer nicht zu töten.

Hier würde ich jetzt den ETBI prüfen, aber bei der Notwehrhandlung rausfliegen, weil die ja nicht das mildeste Mittel war. Meine Überlegung war, dass es behandelt wird wie ein "Doppelirrtum", also genauso, wie wenn der Täter über die Grenzen des Rechtfertigungsgrundes irrt. Der zweite Irrtum wäre dann- aufgrund des Schocks- unvermeidbar, der Täter würde schuldlos handeln.

Stimmt das so?! Also komplett ohne Erwähnung des Notwehrexzesses?

Danke für eure Hilfe,
schöne Grüße,


Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2007, 17:03
Boardneuling
 
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AW: Erlaubnistatbestandsirrtum mit intensivem Notwehrexzess

Zitat:
Zitat von Oliverk71
Was ist mit § 33 StGB? Oder besser noch mit § 35 Abs. 2 StGB?
Das meinte ich ja, also wenn der § 33 Anwendung fände, wenn der Täter Notwehr üben dürfte, wie ich den in Verbindung mit dem ETBI im Gutachten unterbringe.
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