Dies ist eine Diskussion zu Brandstiftung einer Scheune und jede Menge Probleme( HA für Fortgeschrittene) innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Reichelt erzählt seinem Freund B er habe gehört, dass der alte Bauer Alfred Müller auf seinem Hof einen Haufen Kohle versteckt halte, da er keine Bank traue. Zwar werde es schwer sein, in dem mit alten Gerümpel voll gestopften Haus das Geld zu finden. Wenn man jedoch die am Wohnhaus angebaute Scheune in Brand stecke, werde Müller in seiner Angst wahrscheinlich selbst seine Schatz heben; dann könnte man ihn durch Androhung von Schlägen problemlos zur Herausgabe bewegen. Bieseke, der bislang lediglich einige kleinere Straftaten begangen hat, wendet ein, dass der Plan gewalttätig und ziemlich riskant sie. Erst nach langer Überredung lässt er sich breitschlagen, gegen hälftige Beteiligung am Erlös bei der Aktion mitzumachen. Beide vereinbaren, schon am nächsten Abend zur Tat zu schreiten. In der Nacht schläft Achim Bieseke ausgesprochen schlecht. Gegen vier Uhr morgens ringt er sich dazu durch, aus der Sache auszusteigen. Dies teilt er Reichelt auch gleich am nächsten Morgen mit. Dieser ist zwar sehr ungehalten, findet sich jedoch schließlich mit der Entscheidung Biesekes ab. Er meint, er werde die Sache vielleicht allein durchziehen. Nach dem Gespräch verschiebt Reichelt zunächst die Ausführung der Tat. Ohne die Hilfe Biesekes erscheint ihn das Risiko zu hoch, da der 75- jährige Alfred Müller nicht allein auf dem Hof lebt, sondern zusammen mit seinem Sohn Stefan, dem er vor mehreren Jahren die Führung der Wirtschaft übergeben hat. Nach einigen Tagen kommt Reichelt dann jedoch der Gedanke, dass sich die Tat - bei etwas veränderter Planung - auch von einem einzelnen durchführen lasse. Am nächsten Tag fährt Reichelt am späten Abend zum Gehöft Müllers. Er findet das Scheunentor unverschlossen vor und entzündet mit seinem Feuerzeug einen in der Scheune lagernden Strohballen. Als die Flammen hell auflodern, verlässt er rasch das Gebäude und fährt weg. Stefan Müller nimmt in der Küche das Motorengeräusch wahr. Da ihm die Sache verdächtig vorkommt, macht er einen Kontrollgang um das Haus und entdeckt das Feuer. Er zögert jedoch, die Feuerwehr zu rufen, da der Hof seit langem unrentabel ist und die Versicherungssumme ihm die Möglichkeit zu einer grundlegenden Sanierung verschaffen würde. Nach kurzem Nachdenken beschließt er, dem Feuer den Lauf zu lassen. Seinen noch im Wohnzimmer sitzenden Vater will er rechtzeitig ins Freie bringen. Während er noch die jetzt voll in Flammen stehende Scheune betrachtet, die mit dem Wohnteil des Hauses durch eine gemeinsames Dach und Treppenhaus verbunden ist, hört er zu seiner Verwunderung plötzlich die Feuerwehr anrücken. Den von Lutz Reichelt anonym Einsatzkräften gelingt es von diem als sicher erwartet - , ein Übergreifen der Flammen auf das Wohnhaus zu verhindern. Die Scheune brennt allerdings vollständig ab. Stefan Müller hätte dies durch sofortiges Herbeirufen der Feuerwehr nach Entdeckung des Brandes verhindern können. Am nächsten Tag erhält Alfred Müller einen vom Lutz Reichelt verfassten Brief, in dem sich dieser anonym dazu bekennt, den Brand gelegt zu haben. Falls Müller weitere Brände bei denen er draufgehen könne vermeiden wolle, müsse er noch am selben Tag 20.000 ,-- in einen Papierkorb auf einem bestimmten Rastplatz der B 404 hinlegen. Alfred Müller steht noch ganz unter dem Eindruck des Brandes vom Vortag und sich auch mit seinem Sohn nicht besprechen, da dieser zur Regelung der Versicherungsangelegenheit weggefahren ist. In seiner Angst holt er aus einem Versteck im Haus das geforderte Geld fast seine gesamten Ersparnisse und deponiert sie in einem Umschlag wie vorgesehen in dem Papierkorb. Lutz Reichelt, der den Rastplatz beobachtet hat, holt das Geld unmittelbar anschließend ab. Die Feuerkasse, der Stefan Müller von seinem Verhalten während des Brandes wohlweislich nichts berichtet hat, bezahlt anstandslos den gesamten an der Scheune entstandenen Schaden. Das ist der Sachverhalt und nun mein Problem damit: 1) handelt es ich bei der scheune mit dem wohnhaus um eine gemischt genutztes gebäude, so dass § 306 a Nr1 einschlägig ist ? 2) Haben sich R und B gemäß § 30 II 3.alt strafbar gemacht?? 3) Ist der Hof für Stefan müller ein fremdes Gebäude, da er ja nur die Wirtschaft betreibt, aber nichts von einer Übereignung da steht? 4) Ist R von der vollendeten Brandstiftung zurückgetreten, obwohl die scheune abgebrannt ist, oder nur rücktritt bzgl des Wohnhauses, da er davon ausging das wohnhaus von feuer nicht betroffen wird?? 5) Hat sich Stefan in irgendeiner art der brandstiftung strafbar gemacht, evtl durch unterlassen, da er nicht die feuerwehr gerufen hat...besteht evtl eine andere strafbarkeit hintsichtl. des Unterlassen der rufens der Feuerwehr? 6) sieht sonst evtl jemand noch Probleme oder hat irgendwelche literaturhinweise oder BGH entscheidungen als Tipp?? Danke schon mal an alle dir mir helfen.... |
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| AW: Brandstiftung einer Scheune und jede Menge Probleme( HA für Fortgeschrittene) du bist ja nen urkomischer typ.... |
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| zu 1) nein, lies die Kommentare zu 2) ja bzgl. § 306 a und §§ 253, 255, aber Vorsatz bzgl. § 306 a und insbesondere Rücktritt von § 30 bei beiden problematisieren zu 3) wohl auch ja, da nicht Miteigentümer, Hoferbe nach der Hoferbenverordnung (oder so ähnlich) dürfte nicht reichen zu 4) Rücktritt vom vollendeten Delikt gibt´S grundsätzlich nicht. Überhaupt liegt gar kein Rücktritt vor. Wie kommst Du darauf, dass R kein Übergreifen wollte, bzw. in Kauf nahm ? Versuch bzgl. Wohnhaus problematisieren zu 5) vgl. Tröndle § 306 Rn. 16; S = §§ 13, 306 ff. (+) insbesondere § 13, Garantenstellung und Unmittelbares Ansetzen beim Unterlassen problematisieren Deine Fragen kansst Du Dir mit etwas Mühe und Literaturstudium wohl grundsätzlich auch selbst beantworten, so arbeitet man sich an den Problemen entlang und kann dann selbst entscheiden, was wichtig ist und was nicht, aber frag ruhig, wenn DU nicht mehr weiter weist |
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| Ich denke ich habe literatur gelesen und zu meinen Fragen nichts eindeutiges gefunden und bin deshalb unsicher frage deshalb...und in der literatur steht bzgl scheune wohnhaus das es um ein gemischt genutztes haus handelt, aber ich denke man könnte evtl auch §306aINr3 annehmen, da ich glaube, dass der vorsatz bzgl des wohnhauses und der brandstiftung an dem fehlt.... aber auf jeden fall für deine antwort....wenn ich die letzten sätze auch etwas "unangebracht" finde, denn belehren sollte nie jemanden der einfach nur fragen hat.... |
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