Dies ist eine Diskussion zu Bräuchte da mal Hilfe innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Hallo, ich bräuchte da mal Eure Hilfe, folgendes: Der T bedroht den O mit einer Waffe und fängt an Geld aus einer Schublade des O zu nehmen, der O will sich wehren unterliegt aber im Kampf und wird mit der Waffe schwer verletzt, der T entwedet jetzt auch noch das restliche Geld... Danke für Eure Inspirationen |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Na das sieht doch mal nach einem Raub im besonders schweren Fall aus + eine gef. KV in Tateinheit §§249, 250 II Nr. 1, 224 I Nr. 2, 52 StGB |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Hallo nochmal, tja danke Staatsanwalt, aber ob das so klassisch ist, das bezweifle ich eben, denn wie gesat er nimmt das ganze Geld nicht auf einmal weg, denn er nimm erst einen Teil weg, dann folgt der Kampf mit Verletzung und dann "raubt" er den rest des Geldes; ich denke mal es geht gearde um die Frage wie das zu beurteilen ist und ob die Beträge getrennt zu untersuchen sind oder als Ganzes.... |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Ich stimme Staatsanwalt zu, es wäre aber noch zu prüfen, ob durch den KAmpf eine Zäsur eintritt. Dadurch hätten wir dann zwei Tathandlungen. Dafür dürfte der ursprüngliche Tatentschluß wichtig sein, nämlich die Frage, ob T von ANfang an das gesamte Geld nehmen wollte. Für das zunächst entwendete Geld liegt jedenfalls die Konkurrenz zu 242 zu prüfen, weil nach dem ersten Raub auch ein räuberischer Diebstahl in Betracht kommt. Das kann zwar mitbestrafte Nachtat sein, ist aber meines Erachtens zu prüfen. Für den zweiten Tatkomplex kommt 250 II in Betracht. Insgesamt muß aber mE ersteinmal sauber geprüft werden, ob eine oder zwei Tathandlungen vorliegen. Je nach Willensrichtung des Täters kommt für die KV natürlich auch ein versuchter Mord in Betracht. Ich weiß, diese Überlegungen komplizieren die Sache, aber es ging ja um Inspirationen Um dem ganzen die Krone aufzusetzen, können anschließend noch unterlassenen Hilfeleistung und versuchte Tötung oder Mord durch Unterlassen geprüft werden. Das könnte etwas übertrieben sein, einen Schwerpunkt würde ich an der stelle jedenfalls nicht setzen. Kommt darauf an, was der SV dazu noch hergibt. |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Hallo, ja genau darin sehe ich eben auch das Problem, der Vorsatz des T bezieht sich auf die Wegnahme des gnazen Geldes, was für ein einheitliches Geschehen spricht, natürlich kommt da nocht ein ganzer Rattenschwanz danach, versuchter Mord, versuchter Totschlag, Aussetzung, unterlassene Hilfeleistung... |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Wenn sich der Vorsatz auf die Wegnahme des ganzen Geldes bezieht, dann entfällt jedenfalls die Zäsur. Nach dem Schuß hat er dann nur einen schwereren Tatbestand erfüllt. Der räuberische Diebstahl dürfte zwar vorliegen, aber letztlich keine Rolle spielen. Es wäre, falls man den Tatbestand prüft, aber der dolus directus im Hinblick auf die Sicherung des bereits gestohlenen Geldes zu prüfen. Der Schuß dient ja auch dazu, die Wegnahme fortsetzen zu können. |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Also die Qualifikation kliegt ja immer vor am Anfang durch das verwenden der Waffe durch 250 II nr. 1 und bei dem Schiessen dann gegebenenfalls durch 250 II Nr. 3b so dass zumindest auch bzgl. der Schwere der Tat kein Unterschied gegeben ist... Räuberischer Diebstahl, hmmm, der O weiss doch von Anfang an was passiert, ob da ein räuberischer Diebstahl in Betracht kommt? |
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| AW: Bräuchte da mal Hilfe Mir sind die Konkurrenzen zwischen Diebstahl und Raub nicht ganz klar. Immerhinn geht es in beiden Fällen um Wegnahme. Immerhin ist Diebstahl kein heimliches Delikt. Ich sehe da aber keinen Schwerpunkt. Man könnte auch überlegen, ob in der "Duldung" der Wegnahme eine Weggabe liegt. Dann käme man zu einer Erpressung. Immerhin erfaßt das auch die Duldung infoge von Drohungen. Dann läge jedenfalls eine räuberische Erpressung vor. |
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