Dies ist eine Diskussion zu Beihilfe Totschlag durch Unterlassen?? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Beihilfe Totschlag durch Unterlassen?? Hallo, habe folgende Hausarbeit zu schreiben: A, B und C spielten in der Wohnung des B um Geld. Darüber gerieten sie so sehr in Streit, daß A und B schließlich den C in brutalster Weise mißhandelten. Dem C gelang es indessen danach, telefonisch einen Notruf abzusetzen. Dies bemerkte zwar der B, nicht aber der A. Als B dem A seine Beobachtung mitteilte, geriet A so sehr in Zorn, daß er sich entschloß, den C zu töten. Er begann, diesen mit einem Kabel zu erdrosseln. B erkannte, was A vor hatte. Er griff aber, ob-wohl er dies hätte erfolgreich tun können, nicht ein, sondern ließ dem Geschehen seinen Lauf. Dabei nahm er an, C werde von A getötet werden. So geschah es. Haben sich A und B strafbar gemacht? (Die Erörterung ist auf Grundtatbestände zu beschränken) Meine Fragen: - Kommt hier bei B Beihilfe durch Unterlassen in Betracht? Oder bei B Totschlag durch Unterlassen? - Evtl. Mord? Würde mich über ein paar Anregungen freuen! |
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