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Beihilfe Totschlag durch Unterlassen??

Dies ist eine Diskussion zu Beihilfe Totschlag durch Unterlassen?? innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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Alt 15.05.2006, 12:36
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Beihilfe Totschlag durch Unterlassen??

Hallo,
habe folgende Hausarbeit zu schreiben:

A, B und C spielten in der Wohnung des B um Geld. Darüber gerieten sie so sehr in Streit, daß
A und B schließlich den C in brutalster Weise mißhandelten. Dem C gelang es indessen danach, telefonisch einen Notruf abzusetzen. Dies bemerkte zwar der B, nicht aber der A. Als B dem A seine Beobachtung mitteilte, geriet A so sehr in Zorn, daß er sich entschloß, den C zu töten. Er begann, diesen mit einem Kabel zu erdrosseln. B erkannte, was A vor hatte. Er griff aber, ob-wohl er dies hätte erfolgreich tun können, nicht ein, sondern ließ dem Geschehen seinen Lauf. Dabei nahm er an, C werde von A getötet werden. So geschah es.


Haben sich A und B strafbar gemacht? (Die Erörterung ist auf Grundtatbestände zu beschränken)


Meine Fragen:
- Kommt hier bei B Beihilfe durch Unterlassen in Betracht? Oder bei B Totschlag durch Unterlassen?
- Evtl. Mord?

Würde mich über ein paar Anregungen freuen!
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