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Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl bei Auktionen

Dies ist eine Diskussion zu Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl bei Auktionen innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 09:32
Boardneuling
 
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Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl bei Auktionen

Hallo zusammen,

danke schon mal im voraus für eure Info, und lebensgeschichten.
Mal angenommen, Person zu A (Verkäufer auf einer Internet Plattform) hat zum wiederholten male Person zu B (Privat) Waren verkauft.
Person zu B legt schon nach 3 Tagen ein absolut kolerisches Verhalten an den Tag,
wird beleidigend, und bezeichnet die Person zu A mit nicht ganz schönen, und angreifenden Wörten. Nach 1nem Tag später spricht diese Person auf eine Mobilbox und droht damit, die Person zu A aufzusuchen, und diese Körperlich zu mißhandeln, da der Artikel wie die Person zu B in bestellte noch nicht bei Ihm eingetroffen ist. In der kommenden Zeit belästigt die Person zu B den Verkäufer mit unzähligen, frechen, beleidigenden Emails. Die Person zu A bleibt auf alle eMails Sachlich, und gibt die Ware natürlich, da diese ja bezahlt wurde, auch bei einem Versandunternehmen ab.
Die Person zu B behauptet weiterhin , das die Ware nicht bei Ihm angekommen ist, und will weitere Maßnahmen über diese Plattform einleiten. Der Verkäufer kann aber herausfinden, das die Lieferung unter der Adresse abgegeben und wahrscheinlich von einem Familienmitglied angenommen wird.

Person zu A muss hierdurch, da die Belästigungen, Bedrohungen, Emails.... hier einige Stunden in Anspruch nehmen, einen nicht unnerheblichen Wirtschaftlichen Verlusst verbuchen.
Weiter bezeichnet die Person zu B den Verkäufer in den Bewertungen als Betrüger.

Was könnte Person zu A nun Unternehmen damit die Person zu B sich mit unsereen Beamten unterhalten kann, ohne das die Person zu A kosten für einen Rae aufnehmen (aufbringen) muss.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 10:21
V.I.P.
 
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AW: Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl bei Auktionen

Anzeige erstatten wegen Beleidigung und Verleumdung.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 10:51
Boardneuling
 
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AW: Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl bei Auktionen

Zitat:
Zitat von Micronaut
Anzeige erstatten wegen Beleidigung und Verleumdung.
nun gut, aber hat den Person zu a überhaubt eine Erfolgsaussicht, da, wie es doch so oft laut Gericht heißt, nicht im öffentlichem Interesse liegt !?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2006, 11:19
V.I.P.
 
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AW: Bedrohung, Beleidigung, Diebstahl bei Auktionen

Auf jeden Fall wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es kann natürlich sein, dass A später von der Staatsanwaltschaft auf den Privatklageweg verwiesen wird.
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