Dies ist eine Diskussion zu Aufbauschemata Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft innerhalb des Forums Strafrecht - Hausarbeiten
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| Aufbauschemata Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft Nach h.M. gibt es ja diese Konstruktion nicht und sie wird nur von einer Minderheitsauffassung vertreten. Nach h.M. sind Fälle der Minderheitsauffassung, die sich als "Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft" darstellen, entweder direkt Totschlag durch Unterlassen oder was viel häufiger der Fall ist: Totschlag als Begehungstäter, zum Beispiel, wenn jemand durch List, Drohung oder Gewalt verhindert, dass jemand einen anderen rettet. Es ist auch so, dass es zu den sog. "Mauerschützen-Fällen" beim BGH einige Urteile von Mord oder Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft gab. Mich würde jetzt mal interessieren wie so generell der Aufbau wäre. Den Totschlag habe ich nur deshalb genommen, weil er ein recht simples Delikt eigentlich ist. Totschlag durch Unterlassen in mittelbarer Täterschaft: 1. Erfolg: Tod eines Menschen 2. Möglichkeit zur Erfolgsabwendung (manchmal sog. "Quasi-Kausalität") 3. Fehlender Erfolgsabwendungsversuch 4. Garantenstellung ?? <- muss dies bei dieser Konstellation überhaupt geprüft werden? Wenns so wäre, dann gäbe es doch eigentlich keinen großen Unterscheid zur unmittelbaren Begegnung, oder? 5. Tatherrschaft Eine Alternative: Werkzeug mit Defekt + Tatherrschaft kraft überlegenem Wissen/Wollens Andere Alternative: die Konstellation des "Täters hinter dem Täter" -> hier müsste man dann klären, ob eine bestimmte Fallgruppe davon einschlägig ist und warum. Vorsatz + RW + Schuld ganz normal. Würde der Aufbau nach der Minderheitsauffassung wohl so aussehen? Müsste die Garantenstellung heraus aus dem obj. Tatbestand? |
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