Dies ist eine Diskussion zu Zurechnung eines Angriffs für Mittäter bezüglich Notwehr? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Zurechnung eines Angriffs für Mittäter bezüglich Notwehr? Hi mir (und jetzt euch;-) )stellt sich folgende Frage: Notwehr ist prinzipiell ja nur gegen Rechtsgüter des Angreifers zulässig; Was jedoch, wenn sich gegen ein Dritten gewehrt wird, der nicht unbeteiligt(also bsp Mittäter) ist jedoch keinen unmittelbaren Angriff gegen das Opfer durchführt. Wird ihm der Angriff seines Partner zugerechnet, so dass auch gegen ihn Notwehr zulässig wäre? |
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