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Zollschuld?

Dies ist eine Diskussion zu Zollschuld? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2006, 18:55
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Zollschuld?

Hallo,

Ich habe Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 85$ aus den USA online gekauft und jetzt habe ich Post von der Zollübergabestelle bekommen.

Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware.

Für die Zollbehandlung sind folgende Angaben erforderlich:

-Zollanmeldung(Einheitspapier)
-Einfuhranmeldung, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrlizenz
-Rechnung(zweifach, allgemein verständliche Warenbezeichnung)
-Angaben über Art und Inhalt der Sendung


Eine Ersatz-Zollinhaltsklärung war der Benachrichtigung angeheftet.

Was bedeutet das alles?
Ist USA ein Drittland?
Habe ich Zollschuld?
Wie hoch könnte die Einfuhrgebühr ausfallen?
Brauche ich eine Zollanmeldung und Einfuhrgenehmigung?
Ist mit der Ersatz-Zollinhaltklärung die Zollanmeldung abgedeckt?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

mfg
repotir
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2006, 08:49
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AW: Zollschuld?

Zollfreiheit herrscht innerhalb der Europäischen Union.

Die USA sind ein Drittland, Einfuhren sind zollpflichtig.

Die Beträge sind allerdings gering, man kann mit etwa 5 bis 10% rechnen. Der Zoll wird aber auch überprüfen, ob die Einfuhr der Waren erlaubt ist.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2006, 12:44
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AW: Zollschuld?

Wird der Zoll das Päkchen bereits aufgemacht haben?
Wann darf der Zoll das Päckchen aufmachen um den Inhalt zu überprüfen?
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