Dies ist eine Diskussion zu Warenautomat innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Warenautomat Hallo! folgende Frage: Weshalb wird beim Einwerfen von Falschgeld das den Mechanismus eines Warenautomaten auslöst und es so ermöglicht, Waren ohne Entgeld zu entnehmen, Diebstahl angenommen? Es läge doch viel näher, Computerbetrug zu bejahen (Exklusivitätsverhältnis). Denn durch den Münzeinwurf wird der Münzprüfung so beeinflusst, dass er zum Ergebnis der Warenausgabe kommt. Anders als beim Falschgeldeinwurf in einen Spielautomaten ist auch ein unmittelbarer Vermögensschaden wegen der unmittelbaren Warenausgabe zu bejahen. Wo ist mein Denkfehler? |
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