Dies ist eine Diskussion zu Vorsatz versuchte Erpressung innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Vorsatz versuchte Erpressung Hallo zusammen! Zur Vorbereitung auf die Strafrechtsklausur gehe ich grad ein paar Fälle durch. Folgendes Problem: A bekommt Schmiergeld. B droht ihm, diesen Umstand zu melden, wenn er nicht Geld bekommt. A zahlt nicht. Muss man dann beim Vorsatz des B bezüglich des Vermögensschadens den Vermögensbegriff auseinandernehmen und diskutieren, dass A unrechtmäßig Geld erhalten hat, aus dem er ja auch das Schweigegeld zahlen könnte oder ist das unerheblich, weil es nur darauf ankommt, dass B einen Vermögensschaden bei ihm herbeiführen will? Bin für jede Hilfe dankbar... |
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