Dies ist eine Diskussion zu Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallöchen zusammen! Zerbrech mir gerade den Kopf an meiner Hausarbeit! Folgender Sachverhalt! A schlägt B in Wut mit einer Krücke mehrmals auf den Rücken. Dieser verliert dabei eine Niere. Solch eine schwere Folge hat A weder vorraus gesehen noch gewollt! Den objektiven Tatbestand hab ich ganz gut in den Griff bekommen, nun hängts am Vorsatz. Ist das nun dolus eventualis oder nicht? Und wo kann ich das nachlesen? Über hilfe wäre ich sehr dankbar, |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Bei 226 reicht doch Fahrlässigkeit bezüglich der Folgen. Vorsatz ist lediglich bezüglich der einfachen Körperverletzung erforderlich. Gruß, fob |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Zitat:
@RSchulze: "Nicht gewusst (vorausgesehen) noch gewollt" ist doch eine klare Umschreibung für Vorsatzlosigkeit. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Wobei der Sachverhalt für 226 II nun wirklich keinen Raum lässt. |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Erstmal danke für die vielen Antworten, Zur Zeit prüf ich gerade §§ 223I, 224 I, Nr.2, Nr.5 denn § 226I hab ich schon im objektiven TB scheitern lassen. Eine Niere ist laut BGH kein wichtiges Glied. Wenn ich also wie ihr sagt annehme das A keinen Vorsatz hatte fällt das weg und ich prüf nur fahrlässige KV § 229I oder kommt da noch mehr dazu? Ich find das nämlich ganz schön heftig, wenn nun auch noch die gefährlich KV wegfallen würde. |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Zitat:
Hinsichtlich der gefährlichen Ausführungsweise hatte der Täter Vorsatz, nur nich hinsichtlich der schweren Folgen der KV. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage Hinsichtlich der gefährlichen Ausführungsweise hatte der Täter Vorsatz, nur nich hinsichtlich der schweren Folgen der KV. Aha also kann ich schreiben das A zwar die schweren Folgen nicht gewollt und acuh nicht für möglich gehalten hat, aber da er vorsätzlich B verletzen wollte und dies auch mit seiner Krücke ist das intelektuelle und das voluntative Element des § 224 gegeben. |
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| Richtig! Also zunächst §223 prüfen, dann §224(+), daraufhin §226 I(-). Wobei, wenn Du beim §226 schon den OT verneinst, sich die Diskussion über den Vorsatz bzgl. der schweren Folge erübrigt. Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorsatz oder nicht Vorsatz das ist hier die Frage § 224 I 2 (+), aber wie ist es mit § 224 I 5 ? (-) ? Wenn die Verletzungen so schwer waren dass eine Niere entfernt werden musste, kann dann von einer LEbens gefaehrdenden Behandlung ausgegangen werden? Ich denke schon dass hier 224 I 5 im obj. TB einschlaegig ist, nur Vorsatz liegt dann nicht vor |
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