Dies ist eine Diskussion zu Versuchter Totschlag??? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo ich bräuchte eure Hilfe, da ich nicht weiß, ob es sich heirbei um versuchten Totschlag oder gefährliche Körperverletzung handelt..Vielleicht ist es sogar versuchter Mord!? Hier der Fall: 2 Freunde treffen beim Verlassen der Disco auf 2 fremde Jugendliche. Es kommt zur Rangelei. Ein Freund nimmt einen der Fremden in den Schwitzkasten, wobei der Fremde ein Messer zückt und ihn in die Brust sticht. der andere Freund kommt ihm zu Hilfe und beide versuchen zu fliehen. Doch hinter dem schon Verletzten rannte der Fremde mit dem Messer hinterher und schrie:" Ich bring dich um, ich stech dich ab!!" Danach drückte er ihn zu Boden und stach nochmals auf ihn ein. Der Fremde floh und die 2 Freunde kamen Schwerverletzt ins Krankenhaus. Bitte um Antwort, da ich wirklich überfordert bin!!! Vielen Dank im voraus! Liebe Grüße |
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| AW: Versuchter Totschlag??? Beim ersten Stich schwer zu sagen, ob da schon Totschlagsvorsatz bestand, gefährliche Körperverletzung aber auf jeden Fall. Je nach genauer Situation aber möglicherweise gerechtfertigt. Beim zweiten Stich sicher keine Rechtfertigung mehr, aber wo ist dein Problem? Ich würde spontan versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung bejahen. Für Mord fehlen mir die Anhaltspunkte im Sachverhalt... Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Versuchter Totschlag??? Vielen Dank.. Ich wusste nicht ob mit Tateinheit oder nicht... Der Täter ist 17, wie könnte denn das Strafmaß aussehen? |
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| AW: Versuchter Totschlag??? Nun, das läuft dann über das JGG, realistisch wäre eine Jugendstrafe; deren Höchstmaß beträgt hier zehn Jahre, §§ 18 I 2 JGG, 212 StGB, wegen Versuchs wäre noch zu mindern...jetzt müsste man noch die konkreten Auswirkungen kennen und die Persönlichkeit des Täters etc. um ein sinnvolles Strafmaß zu finden. Von 1 Jahr zur Bewährung (§ 21 II JGG) bis hin zu drei Jahren Jugendstrafe halte ich vieles für möglich.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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