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Verbotsirrtum oder Erlaubnistatbestandsirrtum???

Dies ist eine Diskussion zu Verbotsirrtum oder Erlaubnistatbestandsirrtum??? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 16:09
Boardneuling
 
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Exclamation Verbotsirrtum oder Erlaubnistatbestandsirrtum???

So,
ich muss jetzt nochmal nerven. und zwar hab ich gerade noch ein problem damit, verbots und erlaubnistatbestandsirrtum voneinander abzugrenzen.
folgender fall:
a) der türkische Bruder C empfindet es im einklang mit seinen kulturellen vorstellungen als schwere kränkung seiner ehre und der familienehre, dass seine schwester B einen Deutschen E küsst. deshalb nennt er den E ein widerliches schwein und zerrt seine schwester an den haaren fort.
jetzt meine frage: E und B tun ja objektiv nichts rechtswidriges, wenn sie sich küssen. B geht aber ja von einem angriff auf seine ehre aus, er glaubt sich im recht.
ist das ein erlaubnisirrtum, der vermeidbar ist?
oder doch ein erlaubnistatbestandsirrtum.
ich frage nur deshalb weil im weiteren verlauf
b) die mutter D ihre Tochter B ebenfalls aufgrund des Vorfalls verprügelt und sich dabei im recht glaubt.
das ist doch auch wieder ein verbotsirrtum, oder?

soll ich also zweimal verbotsirrtum prüfen???

vielen dank schonmal!
danach nerv ich echt nicht mehr!
Lg Eva
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