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Trunkenheit am Steuer, Verschulden des Gastwirts

Dies ist eine Diskussion zu Trunkenheit am Steuer, Verschulden des Gastwirts innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 25.03.2008, 15:54
Boardneuling
 
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Trunkenheit am Steuer, Verschulden des Gastwirts

Hallo Leute,
kurze Frage zum Thema "Trunkenheit am Steuer". Ein Gastwirt unternimmt nichts als er sieht wie ein total betrunkener Gast ins Auto steigt und davon fährt. Im weiteren Verlauf der Fahrt nimmt dieser Gast eine Frau mit, die am Straßenrand gelaufen ist und liefert sie zu Hause ab.

Klar ist die Strafbarkeit vom Gast (§ 316). Jedoch wollte ich nun fragen, inwiefern den Gastwirt eine Schuld trifft. Da im weiteren Verlauf der Fahrt nichts passiert ist schließe ich § 315c I 1a aus, da dort ja eine konkrete Gefahr herrschen muss (das Mitnehmen der Frau stellt insoweit ja wohl keine "konkrete Gefahr" da, oder?).

Kann man § 316 auch durch Unterlassen begehen? Das wäre dann eine Möglichkeit für den Gastwirt...

bin für jede Hilfe dankbar
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Alt 25.03.2008, 16:57
V.I.P.
 
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AW: Trunkenheit am Steuer, Verschulden des Gastwirts

315cI1a würde einen "Beinahe-Unfall" erfordern, daher zu Recht abgelehnt.
Das andere Problem wird nach meiner Erinnerung unter dem Stichwort "Beihilfe durch berufstypisches Verhalten" diskutiert, nicht unter dem Aspekt der Unterlassung. Nach den meisten Meinungen ist eine Strafbarkeit solange abzulehnen, wie der Wirt beim Ausschenken kein Wissen von den folgenden Taten des Gastes hat.
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 25.03.2008, 17:39
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AW: Trunkenheit am Steuer, Verschulden des Gastwirts

aja, stichwort Beihilfe, hab da glaub ich auch schon was gefunden. hast mir sehr geholfen, dankeschön
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