Dies ist eine Diskussion zu Strafrechtshausarbeit: Fragen/Hilfe und Tipps gesucht innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Strafrechtshausarbeit: Fragen/Hilfe und Tipps gesucht Hallihallo, zunächst mal der Fall und danach einige Gedankengänge meinerseits und die Bitte um Hilfe. A wurde vorgeworfen, im Volksgarten abends zwischen 21 und 23 Uhr eine Frau vergewaltigt und getötet zu haben. In der Hauptverhandlung hatte sein Bruder B als Zeuge wahrheitsgemäß bekundet, dass A zur Tatzeit bei ihm zu Hause gewesen sei. Das Schwurgericht hatte dieser Aussage jedoch keinen Glauben geschenkt und A aufgrund anderer Zeugenaussagen und weiterer gegen ihn sprechender Indizien wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem stellte es die besondere Schwere der Schuld fest. Die gegen das Urteil eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens blieb ohne Erfolg. In Anbetracht dieser Situation beschließt B, seinem Bruder auf eigene Faust die Freiheit wiederzugeben. Er entführt die Ehefrau des Justizvollzugsbeamten J und erklärt diesem, er werde seine Frau erst wieder freilassen, wenn er seinerseits A zur Flucht aus der Justizvollzugsanstalt verholfen hat. J erwägt, die Polizei zu informieren, sieht dann aber davon ab, weil er zu der Überzeugung kommt, dadurch seiner Frau nicht helfen zu können. Stattdessen gibt er A während der Ausführung zu einem Arztbesuch Gelegenheit zur Flucht, die dieser erfolgreich nutzt. Absprachegemäß lässt B Frau J nach zehntägiger Gefangenschaft unversehrt wieder frei. Zwei Monate später wird C wegen einer anderen Tat festgenommen. Er gesteht den A zur Last gelegten Mord. A stellt sich wieder den Behörden und wird in einem erneuten Wiederaufnahmeverfahren rechtskräftig freigesprochen. Strafbarkeit von B und J nach dem StGB? --- Meine Ideen: Bzgl. B: § 239 I, III Nr.1 StGB gegenüber Frau J , also Freiheitsberaubung+ Qualifikation (mehr als sieben Tage). § 240, wobei fraglich: Drohung oder auch Gewalt? Gewalt würde ich ablehnen? Aber da gibt es wohl einen Meinungsstreit? Oder? § 239 b I 1.Alt, also Geiselnahme...hier werdsch langsam unsicher, aber müsste ja sein? § 253 scheidet aus, da dies ein Vermögensdelikt ist und hier der B den J ja nicht wegen Geld erpresst. Damit scheidet auch § 239 a aus. Muss man das eigentlich erwähnen oder sind diese beiden Dinge für den Korrektur klar und er erwartet keine Ausführungen? Strafbarkeit J Gefangenenbefreiung nach § 120 I+ Qualifikation des Absatzes 2, da er ja Amtsträger ist. Aber ist es Notwehr? Wenn nicht, wieso? Notstand? entschuldigender Notstand? Falls entschuldigender Notstand: Ist B dann Anstifter oder gar mittelbarer Täter (Nötigungsherrschaft?!???). Fragen über Fragen. Der Fall klingt leichter als er ist. Hat jemand Ideen? Geht nicht um eine komplette Falllösung, das mach ich schon selbst, sondern einfach zu schauen, was für Probleme es gibt und welche Literatur dazu zB gut ist oder wie man es lösen könnte. Danke schon mal im voraus! |
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| AW: Strafrechtshausarbeit: Fragen/Hilfe und Tipps gesucht DIE HA gab es letzte woche schonmal |
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