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Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

Dies ist eine Diskussion zu Strafrechthausarbeit!!! Need Help!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 11:30
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Exclamation Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

Hallo,
bin grad total am verzweifeln, weil ich auf dem schlauch steh und auch sonst jeder was andres sagt. schreibe gerade meine hausarbeit in der großen übung und es stellt sich vor allem folgendes problem : der türkische
vater c will seine tochter b umbringen lassen, um seine ehre zu retten, da sie einen deutschen freund hat. wörtlich: "auf betreiben des vaters c, beauftragt die mutter D den sohn A, seine schwester B zu töten. Dabei lässt ER (also der Vater) dem A freie hand."
puh, ganz schön kompliziert irgendwie. und vor allem: wie zu lösen?
ist die mutter anstifterin und der vater eventl. mittelbarer täter. oder gibt es etwas wie anstiftung zur anstiftung? ps: übrigens ist die ganze familie türkisch
bitte, bitte helft mir.
vielen lieben dank!!!!!!!!!!
die eva
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 11:42
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

Kettenanstiftung?.... Is quasi sowas wie ne Anstiftung über andere - Such mal unter dem Begriff(glaub im Lackner letzte Rn. zu § 26), bin zwar kein AT freak und hab auch grad nicht die Zeit dazu.


Viel Glück und Erfolg
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 12:09
cpe cpe ist offline
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

BGH 6 361, 40 231, 313
Geppert Jura 97, 364 f.
Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 26. Auflage 2001, § 26 Rn. 13 f.
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  #4 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 12:39
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

hallo,
vielen dank erstmal.
ich dachte mir das jetzt folgendermaßen:
sohn, 211
mutter 212,211, 25 I 2 (-) wegen mangelder tatherrschaft
211, 26 (+)
vater: entweder 211, 25 I 2 (+)
täter hinter täter, Täterschaft kraft Organsisationsherrschaft
oder 211, 26 wegen Kettenanstiftung
??????????????????????????????????????????????????
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  #5 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 12:59
cpe cpe ist offline
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

Täter hinter dem Täter wird nur vereinzelt (?!) angenommen, und nur bei mafiaaehnlichen Strukturen, das mit der Organisationsherrschaft war doch eine vom BGH entwickelte Theorie, um im Stachinsky Fall die Vorgesetzten dran zu bekommen, wenn ich mich recht erinnere wird diese Theorie heute groesstenteils abgelehnt (oder zumindest laesst man die Frage bewusst offen, um in Ausnahmefaellen event. diese doch noch anwenden zu koennen), insgesamt kann sie auch nur wenig ueberzeugen wie ich finde

Eine Bestrafung als mittelbarer Taeter ist rechtstechnisch gesehen auch garnicht notwendig folglich der hohen Strafandrohung fuer den Anstifter

Im Stachinsky Fall ging es ja auch nur darum sagen zu koennen: Ihr seid Taeter (bzgl der Machtapparate in Moskau)

Ein Beduerfnis, hier den Vater als Taeter zu brandmarken besteht ja garnicht

Weiterhin war doch auch ein wichtiges Kriterium, dass der 'echte Taeter' gar kein Tatinteresse hatte

Hab jetzt einfach mal so geschrieben was mir so eingefallen ist, alles recht ausfuehrlich, vorallem auch fuer und wieder der einzelnen Theorien findest du bei Krey, Strafrecht Allgemeiner Teil Band II
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  #6 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 15:56
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

hallo,
danke für die antwort.
dachte nur, dass hier eventuell so ein ausnahmefall gegeben sein könnte, da in der vorliegenden familie auch "mafiaähnliche" Strukturen vorliegen bzw Organisationsherrschaft vorgelegen haben könnte, da der vater einen extremen einfluss auf die übrigen familienmitglieder hat.
aber du würdest sowohl bei der mutter wie auch beim vater von anstiftung ausgehen, dh. beim vater von kettenanstiftung??? oder bei der mutter etwa nur beihilfe, sozusagen das werkzeug des vaters?
Danke nochmal, eva
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  #7 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 16:09
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

Hallo,
das Kriterium maefiaaehnlich besteht glaube ich mitunter groesstenteils darin dass es sich um eine grosse organisation handelt, aber wie gesagt, guck in der BIB mal in den Krey, die Ausfuehrungen zum Taeter hinter dem Taeter sind umfassend, decken so ziemlich alle Ansichten ab, und die Begruendungen, weshalb welcher zu folgen ist sind sehr ueberzeugend, der krey begruendet seine Ansicht sehr gut, die kann man fast direkt so uebernehmen....

beihilfe der mutter weiss ich nicht, koennte mir aber vorstellen dass beihilfe in betracht kommt wenn diese nur als bote auftritt, dazu wuerde ich aber sagen, dass dem sohn bekannt sein muss, dass die mutter nur botin ist.....
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  #8 (permalink)  
Alt 05.08.2005, 16:12
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Danke nochmal für die schnelle hilfe und die mühe!!!!!!!!
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Alt 05.08.2005, 16:42
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

Ich glaube mich noch zu erinnern das bei der Oragisationsherrschaft die eigentlich ausführenden beliebig austauschbar sein müssen . Aber besser du schaust dir das bei Krey nochmal an.
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  #10 (permalink)  
Alt 07.08.2005, 20:51
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AW: Strafrechthausarbeit!!! Need Help!!

ich stell jetzt einfach nochmal den kompletten fall rein. vielleicht kann ja dann jemand noch näheres dazu sagen...
bin für jeden hinweis sehr dankbar!
lg eva

der 18jährige A und seine 16järige schwester B sind in einem stark türkisch geprägten milieu einer deutschen großstadt aufgewachsen. die eltern der beiden, vater C und mutter D sind strenggläubige muslime und lehnen die westliche tradition entschieden ab. D spricht kaum ein wort deutsch und verlässt nur äußerst selten die wohnung. immer wieder kommt es zu konflikten in der familie. A orientiert sich dabei eher an seinen eltern, während B die vorstellungen ihrer deutschen klassenkameraden angenommen hat. Als B einen deutschen freund E mit nach hause bringen will, eskaliert der streit. C untersagt der B jede Beziehung mit E, weil sie sonst schande über die familie bringe und beauftragt ihren bruder A, B zu überwachen.
kurz darauf beobachtet A die B wie sieden E küsst. A empfindet dies im einklang mit seiner kultur als schwere kränkung seiner eigenen ehre und der familienehre. er nennt E ein widerliches schwein und reißt B an den haaren mit sich fort. daheim wird sie noch von ihrer mutter D verprügelt, die sich dabei vollkommen im recht glaubt. vater C verhängt der B einen 14tägigen hausarrest und befiehlt ihr, sich nie wieder mit E zu treffen, in der türkei sei schon ein mann für sie gefunden, die hochzeit werde dort schon bald stattfinden.
B ist verzweifelt und beschließt mit E durchzubrennen. in der nächsten nacht versucht sie, sich aus der elterlichen wohnung zu schleichen. dabei weckt sie ihren bruder der sie auf der haustreppe aufhalten will. B gelingt es, den A zur seite zu stoßen, wobei sich dieser leidht am fuß verletzt. auf diese weise kann B entkommen. sie findet bei E unterschlupf. für Bs eltern gibt es nur noch einen ausweg um völliger schande zu entgehen: auf betreiben von C beauftragt D den A, seine schwester zu töten. dabei lässt er A freie hand. A, der erhebliche gewissensbisse hat, weigert sich zunächst, macht es aber letztlich doch. er lauert B auf und erschießt sie von hinten. dann stellt er sich der polizei.
strafbarkeit von A, B, C, D.
prüfungsgrundlage nur StGB. Jugenstrafrecht nicht prüfen.

eine andere frage noch: kann mir jemand etwas zum 14tägigen hausarrest sagen. ist der vater da etwa durch das elterliche züchtigungsrecht gerechtfertigt. oder kommt es da auch darauf an, weswegen der hausarrest verhängt wurde.
außerdem noch etwas: der vater künigt ja der tochter an, dass sie bald heiraten wird. ist das zwangsheirat. ist er allein durch die ankündigung schon strafbar und wenn ja: wie?
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