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Strafrecht Hausarbeit | Probleme mit Brandstiftungssymthomatik und Tötungsdelikt

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht Hausarbeit | Probleme mit Brandstiftungssymthomatik und Tötungsdelikt innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 14.08.2009, 20:20
Mau Mau ist offline
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Question Strafrecht Hausarbeit | Probleme mit Brandstiftungssymthomatik und Tötungsdelikt

Hallo,

ich sitze fleißig an meiner Strafrechtshausarbeit habe aber zwei dicke Probleme.

Ich habe die Grunddelikte 306 I, 306a I positiv vorliegen. Nun kommen noch die Qualifikationen 306a II, 306b I, 306b II und 306c dazu. Alle Qualifikationen einzeln zu prüfen erscheint mir nicht ökonomisch sinnvoll. Die Hausarbeit ist auf 20 Seiten begrenzt. Auch ist mir unklar ob die Qualifikationen die sowohl für 306 I als auch für 306a I gelten doppelt prüfen soll? Weiter bin ich überhaupt unsicher ob man Erfolgsqualifikationen und einfache Qualifikationen in einem Delikt prüfen darf.

Ich brauche wirklich Hilfe ... vielleicht könnt ihr mir mal eine Anregung geben wir ihr das Aufbauen würdet ? Vielen Dank jetzt schon für Hilfe.

Aus der Brandstiftung ergibt sich dann auch noch ein Tötungsdelikt. Hier habe ich das Problem,dass durch eine Unterlassene Hilfeleistung eines anderen der Kausalstrang der Tötung, durch die Brandstiftung verursacht, unterbrochen wird. Im Sachverhalt steht "ohne die Unterlassene Hilfeleistung wären die Opfer der Brandstiftung unversehrt gerettet worden". Ist dem Brandstifter die Tötung dann nicht mehr zurechenbar? Oder liegt das Problem hier schon vorher bei der Kausalität ? (abgebrochene , überholende....)

Ich verzweifel wirklich ein bisschen an den Problemen -g- ... Help me please!

Viele Grüße
mAu
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  #2 (permalink)  
Alt 18.09.2009, 11:15
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2008
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AW: Strafrecht Hausarbeit | Probleme mit Brandstiftungssymthomatik und Tötungsdelikt

Zitat:
Zitat von Mau
Hallo,

ich sitze fleißig an meiner Strafrechtshausarbeit habe aber zwei dicke Probleme.

Ich habe die Grunddelikte 306 I, 306a I positiv vorliegen. Nun kommen noch die Qualifikationen 306a II, 306b I, 306b II und 306c dazu. Alle Qualifikationen einzeln zu prüfen erscheint mir nicht ökonomisch sinnvoll. Die Hausarbeit ist auf 20 Seiten begrenzt. Auch ist mir unklar ob die Qualifikationen die sowohl für 306 I als auch für 306a I gelten doppelt prüfen soll? Weiter bin ich überhaupt unsicher ob man Erfolgsqualifikationen und einfache Qualifikationen in einem Delikt prüfen darf.

Ich brauche wirklich Hilfe ... vielleicht könnt ihr mir mal eine Anregung geben wir ihr das Aufbauen würdet ? Vielen Dank jetzt schon für Hilfe.

Aus der Brandstiftung ergibt sich dann auch noch ein Tötungsdelikt. Hier habe ich das Problem,dass durch eine Unterlassene Hilfeleistung eines anderen der Kausalstrang der Tötung, durch die Brandstiftung verursacht, unterbrochen wird. Im Sachverhalt steht "ohne die Unterlassene Hilfeleistung wären die Opfer der Brandstiftung unversehrt gerettet worden". Ist dem Brandstifter die Tötung dann nicht mehr zurechenbar? Oder liegt das Problem hier schon vorher bei der Kausalität ? (abgebrochene , überholende....)

Ich verzweifel wirklich ein bisschen an den Problemen -g- ... Help me please!

Viele Grüße
mAu
Hi
Sitzt du noch an dem Problem?

Bei der Brandstiftung bin ich auch recht ahnungslos, vielleicht kannst du mir da ja inzwischen helfen. Ich hab da alle Delikte von § 306 bis 306c (auch 306a II und 306b II) seperat durchgeprüft.

Zu der anderen Frage folgendes:
Kausalität geht beim Brandstifter durch. Sein handen kann ja ncht hinweggedacht werden...
Problematisiert hab ich die obj. Zurechnung, die ich am Schluss bejaht habe.
Ich habe sie aber in zweierlei Hinsicht problematisiert. Also erstens, wie gesagt, wegen des Handyzerstörers und zweitens wegen des Notarztes. Habe sich auch diesbezüglich bejaht.
Wie siehts bei dir aus, wie hast du begründet?
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