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Strafrecht Hausarbeit Fortg. in Osnabrück

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht Hausarbeit Fortg. in Osnabrück innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 16.03.2006, 16:52
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Question Strafrecht Hausarbeit Fortg. in Osnabrück

Brauche dringendd Hilfe bei meiner Hausarbeit!!!
Folgender Sachverhalt:
A und B sind nach einem Casinobesuch in Geldnot geraten und beschließen, ihre finanzlage durch einen Überfall auf die am Stadtrand gelegene Tankstelle des T zu verbessern. Um einer Überführung vorzubeugen hat a die Nummernschilder seines PKW (mit Zulassungsplaketen) abgeschraubt und gegen die des X ausgetauscht. X ist zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. B weiß nichts von der Aktion des A.
Nach dem Überfall will A die Kennzeichen wieder anmontieren. Um einen schnellen Austausch der Schilder zu ermöglichen hat A die Schilder des X nur mit einer Schnur an seinem Wagen angebracht.
Nach einem genau festgelegten Plan gehen A und B wie folgt vor:
A betankt seinen PKW für 30 Euro, während B mit gezückter Geldbörse scheinbar zahlungswillig zunächst neben A steht und sodann auf den Verkaufsraum der Tankstelle zustrebt. Dort hält sich allein F auf, der Aund B bereits beim Betanken beobachtet hat.
F ist ein Freund des T und von diesem beauftragt worden, während seiner kurzzeitigen Abwesenheit die Tankstelle zu überwachen und etwaige Kunden auf die sofortige Rückkehr des T zu informieren.
B, der den F für einen angestellten des T hält, zieht eine Schusswaffe aus seiner Jackentasche, richtet sie mit den Worten "Geld in die Tüte" auf F und wirft ihm einen Plastikbeutel zu. F, der weiß wo T den Kassenschlüssel deponiert hat schließt die nur mit Hilfe des Schlüssels zu öffnende und fest verankerte Kasse auf, füllt die darin befindlichen Münzen und Geldscheine in den Plastikbeutel und überreicht ihn B. B eilt nach draußen, wo A bereits den Motor seines Wagens gestartet hat.
In der Zwischenzeit hat T das Geschehen aus einem benachbarten Nebenraum ab dem Moment beobachtet, in dem B den Plastikbeutel an sich genommen und mit erhobener Waffe derm Ausgang zugewandt hat. Um sich und F nicht zu gafährden beschließt T den B erst nach Verlassen des Kassenraums zu stellen. Kurz bevor B das KFZ erreicht hat, fordert T ihn von hinten unter vorgehaltener Schusswaffe auf, den Plastikbeutel fallen zu lassen und die Hände hoch zu nehmen. B gehorcht zunächst und läßt den Beutel fallen, aber greift dann blitzschnell zu seiner Waffe, um T niederzuschießen. T kommt B jedoch zuvor und feuert einen Schuss auf dessen Beine ab. B bricht verletzt zusammen, woraufhin A mit seinem KFZ die Flucht ergreift. T erkennt, daß er B erheblch verletzt hat, aber kümmert sich erst um ihn, als T auf ihn eingeredet hat und ihm den möglichen Ärger vor Augen geführt hat. T teilt dem Telefonisten des Städt. Krankenhauses per Handy mit, daß an einer Tankstelle in der Südstadt ein verletzter Gangster liegt. Auf die Rückfrage nach der genauen Adresse antwortet T nicht und beendet das Telefonat. Der Notarzt findet, nachdem er zunächst eine andere Tankstelle in der Südstadt angefahren hatte, den Tatort. B wird gerettet.

Eine etwaige strafbarkeit wegen §§ 123, 164, 145 d, 221, 323c ist nicht zu prüfen. Und eine Strafbarkeit von A und B im letzten Teil auch nicht.

Was meint ihr dazu?? Bin für jede Hilfe dankbar!!
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