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strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

Dies ist eine Diskussion zu strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 07.09.2006, 09:19
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strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

hallo mitleidensgenossen,
ich bräuchte dringend eure hilfe.ich sitz gerade an meiner hausarbeit strafrecht und ich häng an einem bestimmten problem.
also in kurzform der teil der mir die nerven aufreibt:
a fährt mit bedingtem vorsatz zur gefährlichen Körperverletzung (durch die ski)die piste runter auf c und b zu. b, die das im letzten moment erkennt, reißt c zur seite. diese wird darauf hin nicht von a getroffen, aber auf grund des rucks fällt sie hin und verstaucht sich das handgelenk.jetzt zu meinem problem:
ich hab die b auf körperverletzung (nicht auf gefährliche körperverletzung, da ja nur zur seite reißen) geprüft und fall da bei der objektiven zurechnung raus, wegen risikoverringerung. (ist das bis hier überhaupt richtig?)
jetzt will ich den a prüfen. aber da dieser die c ja gar nicht getroffen hat, weiß ich jetzt nicht genau, wie ich da ran gehen soll. prüfe ich nur auf körperverletzung und versuche ihm das verhalten der b zuzurechnen? oder prüfe ich nur die versuchte gefährliche körperverletzung? oder diese sogar in anschluss an die normale körperverletzung noch dazu? ich finde zu diesem problem keinen anhaltspunkt in der literatur. ich finde aber das die verletzung, die c davon getragen hat, dem a zugerechnet werden soll. ich weiß nur nicht wie ich darauf kommen kann.
vorallem weil ich gar nicht weiß, wie dieses problem überhaupt genannt wird. ist das die Risikomodifizierung?risikoauswechslung?
wäre schön, wenn ihr mir einen kleinen rettungshalm reichen könntet. wälz mich jetzt echt schon tage mit diesem problem rum.
liebe grüsse
stefania
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Alt 09.09.2006, 11:34
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

Hallo,
ich kämpfe gerade auch mit Strafrecht klein in Tü, voll der Sch*** . Allerdings hab ich erst vor kurzem angefangen, also bin ich nicht wirklich weit gekommen. Bin mit B fertig, denke ich, und jetzt mache ich mir Gedanken über den Arzt.
Also, bei der B dachte ich ursprünglich auch "Risikoverringerung", aber dann habe ich mich doch entschieden, dass sie einen eigenständigen Kausalverlauf begründet und nicht nur den bestehenden modifiziert, also tatbestandsmäßig ist alles ok. Dann sage ich auf der Rechtswidrigkeitsebene was zu "mutmaßlicher Einwilligung" und "rechtfertigendem Notstand" und der Konkurrenz zw den beiden. Bin mir aber auch nicht so unbedingt sicher, ob es Sinn macht...;(
Über den Unfallverursacher habe ich mir noch nicht wirklich großartig Gedanken gemacht, bzw recherchiert, aber so spontan würde ich sagen-lediglich versuchte (gefährliche) Körperverletzung...Aber auf der anderen Seite, ganz unjuristisch gesprochen, sagt mir mein Gerechtigkeitsgefühl, dass ihm das verstachelte Handgelenk doch irgendwie zugerechnet werden soll...Keine Ahnung. Noch etwas, was mir eingefallen ist- was ist eigentlich mit F und T? Sollte man da nicht auch irgendeinen Versuch prüfen?
Und jetzt zu A- wie gehst du da ran? Erst mal §212 I und dann verneinst du Vorsatz wegen Tatumstandsirrtums und prüfst fahrlässige Tötung? Hast du irgendwas in der Literatur gefunden darüber? (also zu Sorgfaltspflichtverletzung bei Ärzten usw)
Na also, ein schönes Wochenende wünsche ich.
Grüße
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Alt 09.09.2006, 11:47
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

Zitat:
Zitat von r1bienchen
ich hab die b auf körperverletzung (nicht auf gefährliche körperverletzung, da ja nur zur seite reißen) geprüft und fall da bei der objektiven zurechnung raus, wegen risikoverringerung. (ist das bis hier überhaupt richtig?)
Ich stimme dem zu. Mir scheint, schon der Begriff der *rechtlich missbilligten Gefahr* schließt es aus, B irgendeinen Erfolg zuzurechnen.

Dennoch bin ich mir, was die Lit. angeht, nicht so sicher. Hauptsächlich dürfte die Lösung vertreten werden, die den Tb bejaht und dann über §34 die Rwk entfallen lässt.

Zitat:
jetzt will ich den a prüfen. aber da dieser die c ja gar nicht getroffen hat, weiß ich jetzt nicht genau, wie ich da ran gehen soll. prüfe ich nur auf körperverletzung und versuche ihm das verhalten der b zuzurechnen? oder prüfe ich nur die versuchte gefährliche körperverletzung? oder diese sogar in anschluss an die normale körperverletzung noch dazu? ich finde zu diesem problem keinen anhaltspunkt in der literatur. ich finde aber das die verletzung, die c davon getragen hat, dem a zugerechnet werden soll. ich weiß nur nicht wie ich darauf kommen kann.
vorallem weil ich gar nicht weiß, wie dieses problem überhaupt genannt wird. ist das die Risikomodifizierung?risikoauswechslung?
Ich denke, das ist einfach ein abweichender Kausalverlauf. Da dieser ganz innerhalb der Lebenserfahrung liegt, ist er m.E. auch unbeachtlich. Es liegt also eine vollendete KV vor. (Natürl. prüfst Du zuerst §223 und erst nach dessen Bejahung machst Du Dich an die Frage ran, ob ein Merkmal des §224 vorliegt ).

Ciao/Domingo
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Alt 09.09.2006, 11:50
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

Ähnliches Problem:

http://www.juraforum.de/forum/t81957/s.html

Und in den Lehrbüchern finden sich sicher solche Beispielsfälle wie der Vater, der das Kleinkind aus einem Fenster im 3. Stock eines brennendes Hauses wirft, wobei es Verletzungen davonträgt, u.v.a.m. Einfach die einem am plausibelsten erscheinende Lösung wählen
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Alt 14.09.2006, 10:53
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

hi garbage,
ja, ich hab den f auf versuchte gefährliche körperverletzung gegen t und b geprüft.
bei A hab ich erst 212 und dann wegen vorsatzmangel raus und dann 222.
aber eine frage zu dem was du oben geschrieben hast: warum ist das ein tatumstandsirrtum? er hat ja nicht keinen vorsatz, weil er sich über was irrt, sondern er hat überhaupt keinen vorsatz?
nur zum verständnis, wäre schön, wenn du mir da erklären könntest, wie du darauf kommst. irrtümer sind nicht gerade meine freunde.
bist du mittlerweile schon weiter gekommen?
wie hast du die b jetzt gelöst?

hi domingo,
(wie geht das eigentlich mit dem zitieren? kriegs nicht hin.)
ist dein beispiel mit dem kind aus dem fenster werfen nicht ein bißchen anders gelagert? rettung vorm feuer, aber trotzdem lebensgefahr beim runterfallen. da seh ich auch einen neuen kausalverlauf. aber bei meinem fall ist es eine verminderung eigentlich der selben verletzung, oder?

grüsle stef
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Alt 14.09.2006, 11:39
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

Zitat:
Zitat von r1bienchen
ist dein beispiel mit dem kind aus dem fenster werfen nicht ein bißchen anders gelagert? rettung vorm feuer, aber trotzdem lebensgefahr beim runterfallen. da seh ich auch einen neuen kausalverlauf. aber bei meinem fall ist es eine verminderung eigentlich der selben verletzung, oder?
Deswegen würde die h.M., wenn ich mich recht erinnere, eher auf §34 zurückgreifen.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 12:12
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

sorry, ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt.
ich meint die zurechnung für den erstverursacher, also der, der die piste runtergerast ist.
bei der, die vermindert hat, bin ich dabei geblieben, es bereits an der mangelnde risikoschaffung scheitern zu lassen.
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  #8 (permalink)  
Alt 14.09.2006, 12:28
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AW: strafrecht hausarbeit-bräuchte einen rettungshalm!!!

Ja, in diesem Fall sehe ich es auch so.

(Übrigens wäre auch im Brandfall die Zurechnung wohl zu bejahen, denn 1. gibt es keine neue Kausalkette [alles unterfällt dem condicio sie qua non-Prinzip], 2. zählen Verletzungen beim Rettungsversuch durchaus zu den deliktstypischen Gefahren und 3. der Gesetzgeber sieht es genauso, vgl. §306b Abs. 1 u. Abs. 2 Nr.1. Das so nebenbei )
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