Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht HA klein innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Strafrecht HA klein Zunächst der Teil des Falles: Nach seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland nimmt A im Juli 2008 Kontakt mit den Gleichgesinnten B und C auf und gründet mit ihnen eine terroristische Vereinigung, die sich als Deutsche A.Q. im Internet präsentiert. Der erste terroristische Anschlag soll dem Münchener Oktoberfest 2008 gelten. Dazu werben A, B und C den J an, einen wie sie erkennen geistig entwicklungsverzögerten und deshalb gemäß § 3 Jugendgerichtsgesetz nicht strafrechtlich verantwortlichen Sechzehnjährigen, der sich bereit erklärt, am Abend der Festeröffnung am 20. September 2008 mit einem Sprengstoffgürtel das Festgelände zu betreten und sich in einer möglichst dichten Menschenmenge in die Luft zu sprengen, um möglichst viele Menschen zu töten. Im August 2008 beginnen absprachegemäß die Tatvorbereitungen: A kundschaftet die Münchener Theresienwiese aus; B beginnt mit der Herstellung eines Sprengstoffgürtels; C hält engen Kontakt mit J und stellt ihm das Paradies der Märtyrer in Aussicht. Am 11. September 2008 sieht J im Fernsehen einen Dokumentarfilm über Selbstmordanschläge, der ihn doch erschüttert und dazu bringt, sich der Polizei zu offenbaren. Bei einem sofortigen Sondereinsatz der Polizei werden A und B festgenommen; C entgeht durch Zufall den Einsatzkräften und taucht unter. Aufgabe 2: Begutachten Sie die Strafbarkeit der Beteiligten nach §§ 211, 212 in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil des StGB. Bin für alle Ideen oder Probleme offen die jemand in diesem Sachverhalt sieht!! ich habe vor zunächst J anzuprüfen, dann wrsl. bei spätestens bei der schuld ( wenn nicht beim Vorsatz) rauszufliegen. Wie verhält sich mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft? wird nur einer als mittelbarer Täter geprüft ( Wohl der C) oder alle??? weil sie ihn alle zusammen Anwerben? Der Fall macht mir echt Probleme bin für jede gute Idee dankbar! lg |
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| AW: Strafrecht HA klein Zitat:
Ich hoffe, ich konnte einen kleinen Anschub geben! LG |
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| AW: Strafrecht HA klein Hi ich schreib die selbe Hausarbeit und vielleicht können wir uns ja mal kurzschließen... Wie wärs wenn wir uns am Mittwoch vor der Vorlesung einfach im Clubhaus treffen... Ich werd auf jedenfall Mi 10.06.09 ab 14Uhr im Clubhaus, wenn man reinkommt rechts in dem Raum sein. Du kannst mich ganz leicht erkennen. Hab nen Iro auf dem Kopf und vor mir steht ein weißes Macbook. Falls du mich nicht findet schreib mir ne mail oder ruf mich an: f_disson@yahoo.de 016090795583 Gruß Flo |
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| AW: Strafrecht HA klein Danke für die Antwort! Ich wollte generell mal fragen, weil bevor man ja zur Verabredung nach § 30 II kommt muss man ja bestimmt noch die Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft prüfen! Kann man die Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft ( weil es sind doch alle 3 mittelbare Täter-oder nicht???) |
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