Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo, wer schreibt im Moment an der HA im Strafrecht für Fortgeschrittene in Tübingen und würde sich gerne etwas austauschen? Ich komme bei Tatkomplex 1 nicht weiter.. Grüßle |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo, ich sitze auch gerade an dieser HA. Beim ersten Tatkomplex prüfe ich erstmal Betrug richtig penibel durch und dann wird sich alles schon ergeben. Gerade die anderen Betrugsdelikte. Ich sehe da die größten Probleme. Kannst du etwas mit untreue anfangen? Dafür ist fremdes vermögen Voraussetzung. Jedoch frage ich mich ob das Geld von der Bank in diesem Falle auch fremdes Vermögen ist. Ganz verwirrend dieser Sachverhalt. Würde mich gerne austauschen. LG |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo, schön dass sich jemand meldet. Bei TK 1 hätte ich jetzt auch beim Betrug angesetzt aber irgendwie weiß ich nicht weiter... Also an Untreue habe ich auch gedacht, aber eben bei V, oder? Denn er ist doch Vorstandsvorsitzender der Bank und ich denke schon, dass das Vermögen der Bank für ihn fremd ist? Was denkst du? Der Sachverhalt verwirrt mich völlig, ich hab gedacht ich bin gut vorbereitet aber irgendwie.. Grüßle |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo, V ist ja erst im zweiten TK. Da glaube ich geht um um dieses Dreiecksverhältnis. V wird getäuscht zugunsten A und zulasten der D Bank. Andererseits hat V diese belastung auch teilweise selbst zu verschulden, da er nicht auf die Warnung reagiert hat. Ich sehe das auch noch als Problem. Bis jetzt habe ich nur Straftatbestände und deren Probleme herausgearbeitet. Was aber zutrifft oder nicht weiss ich auch nicht so ganz genau. Das muss ich noch untersuchen. Ich halte dich auf dem Laufenden. LG Geändert von tübingen (12.08.2009 um 13:46 Uhr). |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo, also jetzt nochmal zum TK 1, ich bin bisher dabei, dass hier die Strafbarkeit nur nach § 265b steht, da alle Darlehen am Ende wieder ordnungsgemäß zurückgingen. Was meinst du? grüßle |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Schreibe die Hausarbeit in Strafrecht bei Vogel in Tübingen ebenso und hänge auch noch am 1.TK. Generell würde mich interessieren, welche Probleme ihr gefunden habt. Bei mir begrenzt es sich zur Zeit noch auf den Vermögensschaden beim Betrug und das Verhältnis von §263 zu §265b. Allerdings finde ich das ein bisschen mau... Gruß |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo, bei TK 1 prüfe ich bisher nur 265b denn es ist doch kein Schaden entstanden daher ist 263 nicht vollendet und somit tritt der 265b nicht hinter 263 zurück, oder? Grüße |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Die h.M. geht davon aus, dass § 265b sowohl das Vermögen als auch die Kreditwirtschaft schützt. Nach a.A. schützt § 265b nur das Vermögen. Nimmt man die h.M. dann tritt § 265b nicht mal im Falle der Vollendung des § 263 zurück - wegen der unterschiedlichen Schutzrichtung. Dann wird § 265b auch hinter einem versuchten § 263 nicht zurücktreten. |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Ist schon jemand bei TK 2 weiter? Was macht ihr? |
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| AW: Strafrecht Groß Uni Tübingen WS 09/10 bei Prof. Vogel Hallo sitze gerade auch an der HA und wollte mal fragen, ob jemand schon eine ordentliche Gliederung fertig hat und was in deren Rahmen alles einschlägig ist. Wie behadelt ihr den fehlenden Schaden im 1. TK? |
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