Dies ist eine Diskussion zu strafrecht 1.semester HA innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Künstlerin K hat sich zur Steigerung ihrer kreativen Prozesse ein Gebäude in einem abgelegenen Industriegebiet gekauft und zu einem Atelier umfunktioniert, das sie auch als Wohnung nutzt. Anfänglich sieht sie sich in dieser Entscheidung bestätigt, weil sie mit viel mehr Ruhe und Konzentration arbeiten kann und auch durch die Einsamkeit der Gegend inspiriert wird. Nach einigen Wochen jedoch fällt ein Schatten auf das Projekt. Immer wieder mitten in der Nacht schreckt K beim Arbeiten auf, weil sie kratzende Geräusche am Fenster hört. Die von ihr um Hilfe gebetene Polizei glaubt ihr, ist jedoch ratlos, weil die Störungen immer aufhören, bevor die Beamten erscheinen. Die Unheimlichkeit der Situation setzt K sehr zu. Eines Nachts bemerkt sie die Silhouette einer Person am Fenster, die sie anstarrt. K erschrickt und gerät in Panik. Am nächsten Morgen beschließt K, etwas gegen den nächtlichen Terror zu unternehmen. Sie bittet ihren Lebensgefährten A, der eine Schusswaffe (mit Waffenschein) besitzt, einige Nächte bei ihr im Atelier zu verbringen. Sie hält den Unbekannten (U) für einen gefährlichen Perversen und will ihm eine Lektion erteilen. In der Tat erscheint U pünktlich nach Mitternacht an einem der großen Fenster, um in das Atelier zu starren. Da kommt ihm auf einmal A aus dem Schatten des Nachbargebäudes entgegen und ruft So mein Lieber, Dir werd ich helfen!. Um dieser Drohung Nachdruck zu verleihen, gibt er einen Schuss in die Luft ab. U schafft es jedoch zu entkommen. Am nächsten Tag ist K erleichtert, weil sie sich nicht vorstellen kann, dass U nach dieser Vorstellung es noch einmal wagen könnte, aufzukreuzen. Auch A meint: Der kommt nicht wieder, den bist Du los. Noch in der folgenden Nacht jedoch passiert es, dass A aus dem Schlaf hochschreckt und den Schatten einer Person wahrnimmt, die im Zimmer direkt vor dem Bett steht, in dem er und K liegen. U war in die Atelierräume durch ein Fenster eingedrungen, das K zu schließen vergessen hatte. A springt entsetzt aus dem Bett auf, greift nach der Waffe, die er sicherheitshalber neben dem Kissen deponiert hatte und ruft dem schon fliehenden U nach Halt, oder ich knall dich ab!. U hält jedoch nicht inne und versucht, sich durch das Fenster aus dem Staub zu machen. Da gibt A einen gezielten Schuss auf das linke Bein des U ab. Dieser fällt zu Boden und bettelt um Hilfe. Die von K herbeigerufene Polizei identifiziert U als einschlägig bekannten Spanner, der in der letzten Zeit mehrfach in Erscheinung getreten, aber im Grunde harmlos sei. Hat sich A durch den Schuss auf U strafbar gemacht? wäre für ein bisschen hilfe sehr dankbar.... |
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