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Strafbar gem. § 242/244 StGB?

Dies ist eine Diskussion zu Strafbar gem. § 242/244 StGB? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 20.06.2007, 17:30
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Strafbar gem. § 242/244 StGB?

Hallo zusammen!

Ich habe mal eine Frage zu einem Sachverhalt:

... A begibt sich zu dem Gebäude, in dessen Erdgeschoss sich B´s Verkaufsbüro und einige zur Wohnung gehörende private Räume, darunter das Badezimmer, befinden. Er greift durch einen gekippten Flügel des von der Straße nicht einsehbaren Badezimmerfensters, öffnet das Fenster und klettert hinein. Von dort gelangt er über den Flur zum nicht verschlossenen Büro. Er nimmt Kundenpräsente im Wert von 80€ aus dem Schrank und entdeckt in dem Abfalleimer, den die Reinigungskraft vergessen hatte zu leeren, einen kleinen Taschenkalender für das nächste Jahr. B hatte den billigen und für ihn überzähligen Kalender dort hineingeworfen. A der sich sicher ist, dass der B den Kalender nicht mehr benötigt, steckt ihn ein, um ihn für eigene Zwecke zu nutzen. Danach verlässt er das Gebäude durch die Eingangstür ...

Nun meine Frage:

1. Strafbarkeit bzgl. der Wegnahme des Kalenders?
2. Insgesamt § 234 Abs. 1 Nr. 1 oder § 244 Abs. 1 Nr. 3?

Freue mich auf zahlreiche Antworten!
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