Dies ist eine Diskussion zu Schwerer Fall ,tipps wären super!!!! innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Schwerer Fall ,tipps wären super!!!! Hallo ich habe folgenden Sachverhalt: F befindet sich mit ihrem ehemenann E und dessen Bekannten B auf einem kleinen Motorboot außer sichtweite der küste auf hoher see.am frühen morgen hört sie durch zufall ein gespräch zwischen den beiden männern ,die glauben sie würde noch schlafen .E und B treffen dabei spontan den entschluss ,F am abend ,an dem sie eine lebensgefährliche haifischstelle erreichen werden ,über bord zu werfen.nach den umständen besteht nicht der geringste zweifel daran,dass sich die beiden durch nichts davon abhalten lassen werden .da F weder das boot verlassen noch hilfe herbeiholen kann (sie hat keinen unbemerkten zugang zum funkgerät und ein zugang zum mobiltelefonnetz besteht nicht) und erst recht nicht imstande ist ,E und B ernsthaften Widerstand entgegenzusetzen.hält sie ihre lage zunächst für aussichtslos. kurze zeit später kommt ihr die idee,die beiden villeicht unter ausnutzung des überraschungsmoments unschädlich machen zu können,sollte sich eine günstige gelegenheit bieten.aus diesen grund lässt sie sich nicht anmerken,dass sie von dem mordkomplott erfahren hat. ihre chance kommt unmittelbar nach dem frühstück ,als E und B zusammen an die äußerste kante des decks getreten sind ,um ein stück treibgut zu betrachten und dabei in keinerweise auf F achten,die sie nach wie vor für völlig ahnungslos halten.F schleicht sich von hinten an die beiden heran und versetzt ihnen gleichzeitig einen heftigen stoß,worauf sie das gleichgewicht verlieren und über bord gehen.sie nimmt dabei an,dass der nichtschwimmer E sogleich ertrinken und B,der im gegensatz zu E eine schwimmweste trägt ,in dem kalten wasser an unterkühlung sterben wird. als sie sieht,dass E in der tat sofort untergeht,während b an der wasseroberfläche vom boot wegtreibt ,kommt ihr der gedanke ,dass b villeicht zu retten wäre,wenn sie sofort über funk einen notruf absetzt,damit rettungsaktionen per hubschrauber eingeleitet werden können.sie hält es aber für günstiger,erst einmal nichts zu tun,weil sie befürchtet,wegen mordes an e strafrechtlich verfolgt zu werden ,wenn durch eine aussage von B bekannt wird ,dass sie die beiden männer über bord gestoßen hat .F meint zwar dies könne in der besonderen notlage,in der sie sich befand,an und für sich nicht strafbar sein ,geht aber davon aus dass man ihre darstelllung der von E und B getroffenen abrede nicht glauben wird-am allerwenigsten dann ,wenn b mit plausiblen behauptungen gegenteiliger art aufwartet,und bekannt wird,dass sie aufgrund einer kürzlich eingegangen beziehung zu ihrem geliebten G und wegen der aussicht auf eine millionenerbschaft als alleinerbin des E durchaus ein klassiches motiv haben könnte. Daher sendet sie erst ein notsignal ,nachdem sie sich sicher ist ,dass B an unterkühlung gestorben ist.der polizei erzählt sie ,dass E und B bei einem streit gegenseitig über Bord gegangen sind. die leiche des B wird entdeckt von der besatzung eines anderen bootes. ob b bei einer unverzüglichen hubschraubersuche rechzeitig gefunden worden wäre oder ob sich der eintritt des todes verzögert hätte kann hingegen nicht sicher geklärt werden.es steht fest ,dass dafür aber eine chance von 50 % bestand. |
| |||
| AW: Schwerer Fall ,tipps wären super!!!! Welche tatbestände kommen eurer meinung nach in betracht zum prüfen ich denke : §211 heimtücke ,niedere beweggründe §§212,13 durch das im wasser lassen §221 aussetzung §32 §34 §35 themen putativ nowehr-notstand. mehr fehlt mir erstmal nich ein. ist das haupthema in diesem fall nicht das notwehr bzw notsatnd problem?? danke im vorraus |
| |||
| AW: Schwerer Fall ,tipps wären super!!!! also für E und seinen Bekannten versuchter Mord (Mordmerkmal: Heimtücke, niedere Beweggründe) Für F Mord § 212, 211 (Mordmerkmal: Heimtücke (schleicht sich von hinten an), Verdeckungsabsicht) Aussetzung § 221 I Notwehr würde ich ablehnen, wo ist denn der Angriff???Ja die beiden haben geplant, dass sie die F vom Boot stoßen, sie ist denen aber zuvor gekommen; F hätte auch über Funk Hilfe holen können etc. unterlassene Hilfeleistung § 323 c und wegen den falschen Angaben gegenüber der Polizei musst Du auch noch einige Delikte prüfen...da hab ich aber die §§ nicht im Kopf so das ist erst einmal alles, was mir spontan einfällt |
| |||
| AW: Schwerer Fall ,tipps wären super!!!! Hey! Sitz gerade an dem gleichen Sachverhalt! Wie weit bist denn? Also ich hab jetzt bei E §212 entschuldigt, §211 wohl mal kurz auf Heimtücke eingehen wegen dem Meinungsstreit (aber ist ja eigentlich eh ebenfalls entschuldigt). Prüfst noch was bei E? Umso mehr ich mich damit beschäftige, desto verwirrter bin ich eigentlich
__________________ Non illigitimi carborundum |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wer kann mir helfen ist echt WICHTIG und wäre super NETT ist auch kurios der Fall | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.05.2010 19:56 |
| Schwerer Fall des Diebstahls | Asyl- und Ausländerrecht | 29.01.2010 10:32 |
| Bes. schwerer Fall d. Diebstahls | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 13.09.2008 12:02 |
| Besonders schwerer Fall ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 27.07.2008 19:45 |
| schwerer fall von betrug | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 25.07.2008 10:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios