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Schwere Brandstiftung oder Betrug in Besonders Schwerem Fall bzw. Vericherungsbetrug

Dies ist eine Diskussion zu Schwere Brandstiftung oder Betrug in Besonders Schwerem Fall bzw. Vericherungsbetrug innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2005, 16:14
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Schwere Brandstiftung oder Betrug in Besonders Schwerem Fall bzw. Vericherungsbetrug

Hallo zusammen,

Bin schon ganz durcheinander, weil ich mit dem folgenden SV nicht wirklich klar komme. Ist es eine schwere Brandstiftung, oder eine Brandstiftung im besonders schweren Fall oder aber ein Betrug...kommt mir alles irgendwie möglich vor..Außerdem bin ich der Meinung, dass sich F wegen einer Anstiftung strafbar macht.Ist das richtig?
Das Erwähnen der Putzfrau scheint mir auch sehr wichtig für eine Strafbarkeit gem. § 306 a I Nr. 3 StGb zu sein, aber ich weiß nicht wirklich, wo ich sie einordnen könnte..
Würde mich auf jeden kleinen Tipp sehr freuen!

Und so siehts nämlich aus:

Die Y-Apotheke geriet in die roten Zahlen. F., die approbierte Apothekerin war,
engagierte sich nun selbst im Betrieb, verdrängte ihren Ehemann A. nahezu gänzlich aus der Geschäftsführung, konnte den Niedergang aber nicht verhindern. Sie entschloss sich
daher zu einer "heißen Sanierung" und beauftragte B., für eine Entlohnung von 10.000 die Apotheke, die in Höhe von 500.000 E gegen Brand versichert war, anzuzünden. A., dem das Haus gehörte und der Versicherungsnehmer war, wusste von dem Vorhaben seiner Frau nichts. All diese Zusammenhänge kannte B., dem jedoch unklar war, ob A. unter diesen Umständen Anspruch auf die Versicherungsleistung hatte, zur Tat war er aber in jedem Fall bereit. An einem Samstag gegen 15.00 Uhr zündete B. die Apotheke an, die bis auf die Grundmauern abbrannte. F. hatte ihm erklärt, dass sich zu diesem Zeitpunkt in dem Gebäude niemals Menschen aufhalten. Tatsachlich pflege um diese Zeit eine Putzfrau sauberzumachen, die F. aber an diesem
Tag abbestellt hatte.
Am darauf folgenden Montag ging F., die das Wochenende in Z verbracht
hatte, zum örtlichen Versicherungsvertreter (V.), um gemeinsam eine Schadensmeldung abzusetzen und diese an die Versicherungsgesellschaft zu schicken. V. sagte, eine Schadensmeldung sei sinnlos, da Hinweise auf Brandstiftung vorlägen. F. machte daher keine Schadensmeldung.

Strafbarkeit von F und B?

Danke im voraus an alle!

Herzlicher Gruß,
pateto
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 16:28
Boardneuling
 
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AW: Schwere Brandstiftung oder Betrug in Besonders Schwerem Fall bzw. Vericherungsbetrug

Hallo,

zufällig bin ich gerade auf deinen Beitrag gestoßen. Ich sitze gerade an einer fast gleichen Hausarbeit und wollte nur mal fragen, ob du mir dein Ergebnis zu diesem Fall mal zukommen lassen würdest.

Grüße,
StrafrechtGroß
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