Dies ist eine Diskussion zu schwarzfahren HA Strafrecht innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Hallo! Ich drehe mich irgendwie im Kreis deswegen hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt. A steigt wissentlich ohne seine gültige Jahreskarte in die Bahn. Wird dann aber nicht kontrolliert. Was prüfe ich dann am geschicktsten. Erschleichung von Leistungen ja auf jedenfall. Aber auch Betrug (fliegt das dann bei Täuschung raus, weil kein Vermögensschaden?) und versuchten Betrug? Oder einfach nur Erschleichung? Vielen Dank schonmal für Antworten |
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| AW: schwarzfahren HA Strafrecht Hallo! Wir fangen ja mit den vorsätzlich vollendeten Delikten an und arbeitens uns dann für gewöhnlich zu den Versuchsdelikten vor. §263 StGB kommt schon wg. des Analogieverbotes nicht in Frage. 265a hatte ja den Zweck die Münzfernsprecher-Problematik zu regeln. Schwarzfahren ist nicht "wie" das Erreichen einer Vermögensverfügung durch Täuschung. Daher würde ich hier mit dem §265a StGB anfangen. Den 263 würde man wohl auch prüfen und verneinen. 263, 22, 23 (Versuch) ggf. auch noch kurz anreissen. Ich kenne jetzt den SV nicht komplett (bitte nicht hier einstellen, da dies gegen die Rechte des Urhebers verstösst!) aber vllt. kannst Du ja mal grob umschreiben, was der Bearbeitervermerk vorsieht ("Prüfen Sie..."). VG, Peter
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| AW: schwarzfahren HA Strafrecht Hallo, Danke für die Antwort. Gefragt ist nur nach der Strafbarkeit der Beteiligten also nichts genaueres. Dieser Teil ist auch nur ein Absatz der ganzen Hausarbeit. |
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| AW: schwarzfahren HA Strafrecht Ahh! Ok Dann viel Erfolg dabei!
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