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sachbeschädigung durch graffiti an polizeifahrzeug und somit an staatseigentum

Dies ist eine Diskussion zu sachbeschädigung durch graffiti an polizeifahrzeug und somit an staatseigentum innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 25.06.2007, 12:36
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Question sachbeschädigung durch graffiti an polizeifahrzeug und somit an staatseigentum

angenommen,
A (20) sprüht im alkoholrausch und unter thc-einfluss etwas auf ein (besetztes) polizeifahrzeug,
wird festgenommen und hat zu allem überfluss sein skizzenbuch und sein handy dabei,
auf welchem fotos von,
unter anderem den skizzenbuch-einträgen ähnelnden,
schmierereien durch stifte und fotos von einer aufkleberserie (durchschnittsgröße: 4x4cm) vorhanden sind, hat aber bis zu dieser nacht noch nie etwas illegales gesprüht und ist auch sonst noch nicht mit dem gesetz in konflikt geraten,
welches strafmaß erwartet ihn,
insbesondere,
wenn er mit mehreren anderen schmierereien aus der selben nacht in verbindung gebracht wird,
an die er sich,
wenn überhaupt,
nur teilweise erinnert?
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Alt 25.06.2007, 17:10
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AW: sachbeschädigung durch graffiti an polizeifahrzeug und somit an staatseigentum

Komisch, dass ich den Eindruck habe, dass dieser Fall nicht so wirklich aus einem juristischen Lehrbuch stammt.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2007, 09:41
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AW: sachbeschädigung durch graffiti an polizeifahrzeug und somit an staatseigentum

danke, das hilft A sehr!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.06.2007, 10:57
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AW: sachbeschädigung durch graffiti an polizeifahrzeug und somit an staatseigentum

Ich kann deinen Fall jetzt nicht justiziell beurteilen. Also das Strafmaß für die Sachbeschädigung bemäß § 303 Strafgesetzbuch liegt bei:

FREIHEITSSTRAFE bis zu ZWEI JAHREN oder GELDSTRAFE

Wie das in deinem konkreten Fall zu beurteilen ist, muss das Gericht entscheiden. Jedoch kommt auch eine Strafbarkeit gemäß § 323 a StGB ion Betracht, wenn du dich in einen derartigen alkoholischen Rausch versetzt, dass du eine rechtswidige Tat begehst und auf Grund einer alkoholbeidngten Schuldunfähigkeit nicht mehr bestraft werden kannst (immerhin kannst du dich an nichts mehr erinnern). Das Strafmaß des Vollrausches liegt theoretisch bei:

FREIHEITSSTRAFE bis zu FÜNF JAHREN oder GELDSTRAFE

Jedoch kann hier gemäß § 323a (2) die Strafe nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist, also in deinem Fall für die Sachbeschädigung.

Du kannst also mit einer Freiheitsstrafe bis zu ZWEI JAHREN rechnen oder auf eine Geldstrafe hoffen.
Straferschwerend kommt sicherlich hinzu, dass es sich um Staatseigentum handelte, jedoch bist du ja, wei du sagst, vorher nicht nicht mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, bist also nicht vorbstraft.
Ich schätze, mit einer Geldstrafe wirst du noch davon kommen.

lg

jurisprudenz
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