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Sachbeschädigung ==> Brief

Dies ist eine Diskussion zu Sachbeschädigung ==> Brief innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 31.05.2005, 16:14
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Sachbeschädigung ==> Brief

Ich hab da mal ne frage.

A schreibt B einen Brief. Er verwendet aber eine falsche Adresse und der Brief erreicht den C. Dieser liest ihn und wirft ihn anschließend in den Müll.

Wie kann man hier den Tatbestand der Sachbeschädigung prüfen?

Eine Substanzvernichtung ist wohl zu bejahen, aber wie sieht es mit der Tauglichkeit des Tatobjekts aus. § 303 schützt ja bekanntlich das Eigentum. Aber wer ist in diesem Fall überhaupt Eigentümer des Briefes? der tatsächliche Empfänger oder derjenige, für den der Brief bestimmt ist.

Bin hier weder in Literatur ncoh in Rechtsprechung fündig geworden. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke schon mal im voraus.
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Alt 31.05.2005, 16:28
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AW: Sachbeschädigung ==> Brief

Ich würde sagen A ist so lange Eigentümer bis der Brief bei B im Kasten liegt.
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