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Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern??

Dies ist eine Diskussion zu Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern?? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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  #1 (permalink)  
Alt 24.05.2007, 09:13
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Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern??

Hallo!


........ich meine mich zu erinnern, die Strafverteidigung müsste Verfahrensfehler unverzüglich beanstanden, um auf sie später Berufung / Revision zu stützen?! (bzw. gleiches gelte für die StA.)

....kann dafür jetzt allerdings keine §§ mehr in der StPO finden und bin mir nicht sicher, ob das so stimmt...?!?



danke!
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Alt 20.06.2007, 16:28
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AW: Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern??

Doch, doch, so sieht es der BGH mit seiner "Widerspruchslösung".
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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