Dies ist eine Diskussion zu Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern?? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern?? Hallo! ........ich meine mich zu erinnern, die Strafverteidigung müsste Verfahrensfehler unverzüglich beanstanden, um auf sie später Berufung / Revision zu stützen?! (bzw. gleiches gelte für die StA.) ....kann dafür jetzt allerdings keine §§ mehr in der StPO finden und bin mir nicht sicher, ob das so stimmt...?!? danke! |
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| AW: Rügeobligenheit bei Verfahrensfehlern?? Doch, doch, so sieht es der BGH mit seiner "Widerspruchslösung".
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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