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Rezept als geringwertige Sache???

Dies ist eine Diskussion zu Rezept als geringwertige Sache??? innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 12.09.2009, 12:48
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Rezept als geringwertige Sache???

Hallo,

ich bin gerade dabei den Diebstahl eines Rezeptes vom Arzt zu behandeln. Jetzt weiß ich nur nicht, ob das Rezept dann als geringwertige Sache gilt und dementsprechend § 248 a StGB gilt??

Weiß das von euch jemand zufällig oder kann mir sagen, wo ich dazu was finde?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 12:56
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AW: Rezept als geringwertige Sache???

Geht es um ein ausgefülltes und unterschriebenes Rezept oder um ein Blankoformular?
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2009, 13:00
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AW: Rezept als geringwertige Sache???

Die Sprechstundenhilfe entwendet das Rezept aus der Praxs und setzt dann noch einen unleserlichen Schnörkel darauf, was die Unterschrift des Arztes darstellen soll. Als sie es entwendet ist es noch ein Blankoformular.
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