Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Regeln zu diesem Forum und was dahinter steckt ;)

Dies ist eine Diskussion zu Regeln zu diesem Forum und was dahinter steckt ;) innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.03.2005, 19:45
Inhaber Juraforum.de
 
Registriert seit: Jan 2003
Beiträge: 997
Blog-Einträge: 1
97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)97% positive Bewertungen (997 Beiträge, 46 Bewertungen)  
Lightbulb Regeln zu diesem Forum und was dahinter steckt ;)

Hallo liebe Mitglieder,

die Idee ist einfach. Ich dachte, dass es eine interessante und gute Sache wäre, wenn man mal alle interessanten und vor allem aktuellen Strafrechtsentscheidungen hier sozusagen leitsatzmäßig einzelnen StGB-Paragraphen zuordnet, so dass man im besten Falle stets zu jedem Paragraphen die neuesten und vor allem studien- und examensrelevanten Entscheidungen findet. Um nicht mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten, sollten daher wirklich nur Leitsätze bzw. eigenständige kurze Urteilszusammenfassungen veröffentlicht werden.

Regeln zum Verfassen von Beiträgen im "Strafrechts-Studienkommentar":
  • Im Titel bitte immer nur den Paragraphen nennen, z.B. "§ 123 StGB". Sollte es schon einen Thread mit dem Paragraphen geben, dann sollte man seinen Beitrag gleich dort reinschreiben;
  • Dem Beitrag selbst sollte man einen prägnanten Titel in Fettdruck geben - damit man auf einen Blick weiß, worum es geht. Inhaltlich sollte der Beitrag einen Leitsatz oder eine eigenständige Kurzzusammenfassung von einem Urteil enthalten;
  • Unter dem Kurztext / Leitsatz bitte die Fundstelle angeben (damit man es nachlesen kann);
  • Bitte bestehendes Urheberrecht einhalten und ggf. richtig zitieren.


Für Anregungen und Kritik ist dieser Thread hier natürlich auch gedacht. Also nur her damit. Zwei Paragraphen hab ich als Bsp. schon mal eingetragen. Da werd ich aber noch mehr posten. Da hier ja auch einige Strafrechtsfans sind, hoffe ich, dass ich mit dieser Idee auf "fruchtbaren Boden" stossen werde . Ansonsten viel Spaß!

Viele Grüße

Sebastian
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Trick vom Anwalt? Was steckt dahinter Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 20.11.2007 21:14
Reiner Zufall oder steckt System dahinter? Computerprogramm deckt Verteilungsauffälligkeiten in Genomsequenzen auf Nachrichten: Wissenschaft 05.07.2007 11:00
OHG mbH was steckt dahinter??? Gesellschaftsrecht 22.02.2007 08:43
Entdecke, was dahinter steckt! Nachrichten: Wissenschaft 07.09.2006 17:00
Kündigungspraktikaen,was steckt dahinter Arbeitsrecht 09.04.2006 06:56





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN