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Problem: Anstifter (ohne rechtwidrige Haupttat

Dies ist eine Diskussion zu Problem: Anstifter (ohne rechtwidrige Haupttat innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung

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Alt 17.08.2006, 20:34
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Exclamation Problem: Anstifter (ohne rechtwidrige Haupttat

Habe SV:
Problem liegt bei dem sog. Anstifter:
Er stiftet zu Brandstiftung an, um das Feuer zu löschen, bevor das Gebäude brennt.
Danach will er die versuchte Brandstiftung der Polizei melden.
(Bei der Brandstiftung geht es um Versicherungsbetrug)

Nun zum Problem:

Haupttäter der Brandstiftung (Angestifteter) hat sich nicht wegen Brandstiftung strafbar gemacht(Wegen Einwilligung und Entwidmung).

Wie kann man bei dem sog. Anstifter vorgehen?

Welche Delikte kommen in Betracht?

Danke im Voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 17.08.2006, 20:55
V.I.P.
 
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AW: Problem: Anstifter (ohne rechtwidrige Haupttat

Stichwort: §30 StGB
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 18.08.2006, 20:16
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AW: Problem: Anstifter (ohne rechtwidrige Haupttat

§ 30 habe ich auch erkannt. Wollte eigentlich eher wissen, ob es sinn macht eine (mittelbare) Mittäterschaft zu prüfen.
Ausserdem kommt mir in Betracht: agent provocateur - Fälle.
Was denkt ihr.

P.S.: Danke nochmals
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  #4 (permalink)  
Alt 27.08.2006, 18:09
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AW: Problem: Anstifter (ohne rechtwidrige Haupttat

sag mal ich kenne die hausarbeit die du da hast :-)
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