Dies ist eine Diskussion zu Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei Stoß eines bewusstlosen in einen Fluss innerhalb des Forums Strafrecht - Examensvorbereitung
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| Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei Stoß eines bewusstlosen in einen Fluss Worin liegt die obj. Sorgfaltspflichtverletzung, wenn ein bewusstloser in einen Fluss gestoßen wird? Dabei geht der Täter jedoch von einer Leiche aus, die er vorher mit einem Kissen erstickt hat. Liegt die Sorgfaltspflichtverletzung darin, dass man keine Menschen (ob Leiche oder nicht) in Flüsse wirft? Oder das die Prüfung unterlassen wurde, ob die Person wirklich tot ist? Und wie ist es bei der individuellen Vorhersehbarkeit. Der Täter geht ja eigentlich von einer Leiche aus und kann damit nicht vorhersehen, dass der Wurf in den Fluss den Tod herbeiführt. Oder stellt man darauf ab, dass üblicherweise Menschen nicht direkt sterben bei Sauerstoffmangel, sondern zunächst bewusstlos werden. Hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen. |
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| AW: Obj. Sorgfaltspflichtverletzung bei Stoß eines bewusstlosen in einen Fluss Hi, also ich würde da nicht primär Fahrlässigkeit prüfen, sondern erstmal Totschlag. Dann kommst Du zum fraglichen Tatvorsatz. Hier wollte schon vorher töten, hält für tot, und tötet erst durch Wurf in den Fluss...Früher bezeichnete man das als sog. dolus generalis Fälle, also wegen der Vorplanung bilde das ein Gesamtgeschehen, wird aber heute abgelehnt. Heute handelt man das ab über den Irrtum über den Kausalverlauf. Dabei könnte man sagen, der Täter muss diesen nur in seinen wesentlichen Zügen erfasst haben, Abweichungen, die der Allg. Lebenserfahrung entsprechen sind unschädlich. So wäre das wohl hier: Siehe auch ganz ähnlicher Fall bei Alpmann Strafrecht AT2, 2004 S. 182 ff./Dort mit weiterer Literatur... Ciao, Jasmin. |
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